Brecher- und Siebanlage für unter Tage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brecher- und Siebanlage für unter Tage
Lieferung und Inbetriebnahme einer Brecher- und Siebanlage mit elektromotorischen Antrieb und entsprechenden Sonder- und Zusatzausstattungen für den untertägigen Einsatz
Salzgitter
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter soll eine Brecher- und Siebanlage mit elektromotorischen Antrieb und entsprechenden Sonder- und Zusatzausstattungen für den untertägigen Einsatz beschafft werden.
Beim Aufgabematerial handelt es sich um typisches Gestein aus dem Bergbau, wie ooltisches Eisenerz-, Kalk-, Ton- und Mergelgestein, versetzt mit Anteilen aus Stahl und Eisen, das als Anker- und Stangenmaterial sowie als Maschendraht aus der Streckensanierung vorliegt. Als Endprodukt muss wahlweise eine Korngröße 0 bis 40 mm oder 0 bis 16 mm vorliegen.
Die Umsetzung dieses Projektes stellt für AN und AG eine große Herausforderung dar. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinen nach DIN EN 474-1 sind einzuhalten, sowie der Leitfaden des LBEG und die Normen und Stand des Technischen Regelwerkes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Brecher- und Siebanlage
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Srtraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.