Abrufrahmenvereinbarung mit der Firma BioCat GmbH über die Lieferung von Molekularbiologischen Reagenzien des Herstelles Bioline

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Warengruppenverantwortung:Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie, vertreten durch die Warengruppenverantwortliche: Sina Hanisch
Postanschrift: Am Mühlenberg 1
Ort: Potsdam (Golm)
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abrufrahmenvereinbarung mit der Firma BioCat GmbH über die Lieferung von Molekularbiologischen Reagenzien des Herstelles Bioline

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24000000 Chemische Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung mit der Firma BioCat GmbH über die Lieferung von

Molekularbiologischen Reagenzien des Herstellers Bioline GmbH. Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.4

genannte Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird im Elektronischen Katalog des

eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland. http://www.mpg.de

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung mit der Firma BioCat GmbH über die Lieferung von Molekularbiologischen Reagenzien des Herstellers Bioline GmbH. Feste

Abnehmer sind alle bundesdeutschen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der

Wissenschaften e.V. gemäß der Auflistung im Internet auf der Homepage http://www.mpg.de/institute, alle

bundesdeutschen Einrichtungen, an denen die MPG zu mindestens 50 % beteiligt ist, soweit die rechtlich

selbstständigen und mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziierten Organisationen (Stiftung

caesar, Bonn und das Ernst Strüngmann Institut gGmbH, Frankfurt am Main) und das Max-Planck-Institut für

Psycholinguistik in 6525 XD Nijmegen (Niederlande),nachfolgend insgesamt: MPG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der wissenschaftlichen Anforderungen / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzungin ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaubaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers.

Ein geäußerter Bedarf an Molekularbiologischen Reagenzien des Herstellers Bioline GmbH ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Um den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben.

Die Produkte des Herstellers Bioline liefert BioCat im Exclusivvertrieb in Deutschland.

Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Abs.(4) Nr.2b) VgV im vorliegenden Fall einschlägig.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Abrufrahmenvereinbarung mit der Firma BioCat GmbH über die Lieferung von MolekularbiologischenReagenzien der Firma Bioline GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BioCat GmbH
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 584
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftrag über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§168 Abs. 2Satz, 169 Abs. 1GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134

Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist

auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden ($ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023

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