Aufhebung Generalentwässerungsplan für die Stadt Neumarkt i. d. OPf. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-NGEP-Aufhebung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neumarkt i.d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung Generalentwässerungsplan für die Stadt Neumarkt i. d. OPf.
Ingenieurleistungen zum Generalentwässerungsplan in Anlehnung an die HOAI; gesamte Darstellung der Leistungserfassung als Besondere Leistungen (siehe LV)
Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz wird mittels Misch- und Trennsystem entwässert. Das Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 329,42 km.
Für den Generalentwässerungsplan müssen, durch Auswertung von Kartenmaterial (wie Flurkarten, Luftbilder, Geländemodell etc. sowie weiterer Datengrundlagen, welche vom Auftraggeber (AG), Behörden bzw. öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden), die jeweils eine Entwässerungseinheit bildenden Einzugsgebiete, sowie die Flächennutzung und Flächenversiegelung ermittelt und dargestellt werden. Ergänzend zur Auswertung des Kartenmaterials sind hierfür auch Ortsbegehungen erforderlich. Der Auftraggeber unterstützt bei Bedarf bei der Einholung von Betretungserlaubnissen.
Für die Durchführung der rechnerischen Nachweise sind ein hydrodynamisches Modell des Kanalsystems sowie ein geeignetes Modell zur Schmutzfrachtsimulation (Emissionsnachweis) zu erstellen. Weiters sind die erforderlichen Immissionsnachweise zu führen. Die Erstellung von Starkregenhinweis- oder -gefahrenkarten ist nicht Teil des Auftrags.
Auszuarbeiten sind ein Übersichtsplan sowie die erforderlichen Lagepläne und Längenschnitte entsprechend den zuvor beschriebenen Leistungen. Das Vorgehen der Bearbeitung und die Berechnungen sind in einem Erläuterungsbericht zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in digitaler Form sowie 1-fach in Papierform zusammenzustellen und zu übergeben.
Zusätzlich ist ein Feuerwehreinsatzplan für Starkregenereignisse und Havariefälle mit Gefahrenstoffen zu erstellen.
Die Berechnungen sind auf dem neuesten Stand der Technik und somit nach den aktuellen technischen Regelwerken durchzuführen.
Eine erweiterte Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786Z2X
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland