Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI (2021) Neubau Kindertagesstätte in Kogel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 8
Ort: Zarrentin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Zarrentin
E-Mail:
Telefon: +49 38851838104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI (2021) Neubau Kindertagesstätte in Kogel
Die Gemeinde Kogel beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit von Fördermitteln umzusetzen.
Es ist geplant einen zweigeschossigen Neubau in Kogel zu errichten, welcher eine Klinkerfassade erhält und in das Ortsbild hinein passt.
Das jetzige Gebäude ist zwar baulich in einem guten Zustand, aber die heutigen Standardanforderungen werden nicht erfüllt, weshalb sich ein Neubau als die wirtschaftlichste Variante heraus stellte. Die Hortkinder werden übergangsweise als Notlösung im Gemeindehaus untergebracht. Für die Vergabe der Planungsleistung wird ein offenes Verfahren gemäß VgV durchgeführt.
Dorfstraße
19246 Kogel
Erbringung freiberuflicher Leistungen für das Leistungsbild Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI (2021) in den Leistungsphasen 1-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummern im Berufsregisteroder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen (Nachweis ist dem Angebot beizufügen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- jährlicher Umsatz (C.2) 200.000 Euro netto
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (C.2) (Personenschäden 1.500.000 Euro,Sonstige Sachschäden 500.000 Euro)
- technische Ausrüstung (C.2): CAD-Arbeitsplatz
- Personal (C.2) mind. 2 Ingenieure, davon mind. 1 Ingenieur mit Berufszulassung
- Projektleiter/Stellvertreter (C.2) Projektleiter mind. 3 Jahre Berufserfahrung, Stellv. Projektleiter mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- Referenzprojekte (C.2) mind.3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre; davon mind. 1 Referenz von 2.000.000,00 Euro BK brutto
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch
personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach
Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren
von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das
jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu
stellen.
Postanschrift: Johannes-Stelling Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885814
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Land: Deutschland