Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3634350358
Fax: +49 3634350305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Los 3 Abbruch Bestandsgebäude 1.BA
99610 Sömmerda
LV 03 Abbruch und Rückbau BA1 Leistungsbeschreibung
21 St Fenster, Kunststoff bzw. Holzverbund, mehrteilig, ausbauen und entsorgen
4 St Hauseingangstürelemente, Kunststoff bzw. Holzverbund, ausbauen und entsorgen
17 St Innentüren, ausbauen und entsorgen
620 m² Bodenbeläge PVC, Spannteppich, Fliesen, Kunststein, inkl. Sockel, aufnehmen und entsorgen
620 m² Zementestrich d=65mm, und Anhydritestrich d=55mm, abbrechen und entsorgen
25 St Sanitärelemente inkl. Armaturen, demontieren und entsorgen
3.362 m³ Totalabbruch Gebäude, Stahlbeton, eingeschossig, teilw. mit Kriechkeller, inkl. Entsorgung
100 m² Innenwände, Gipsbauplatte, abbrechen und entsorgen
675 m² Dachbeläge, teerhaltig, inkl. Dachdämmung, abbrechen und entsorgen
955 m Morinolfugenkitt, entfernen und entsorgen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269389
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Abschnitt IV: Verfahren
Bau- und Umweltamt Stadtverwaltung Sömmerda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.