Lieferung und Verteilung für Wertstoffbehälter 240 l und 1 100 l aus Kunststoff für die Fraktion LVP Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klubgartenstraße 6
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 532176199
Fax: +49 53217699199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Verteilung für Wertstoffbehälter 240 l und 1 100 l aus Kunststoff für die Fraktion LVP
Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar möchten ihren Kundinnen und Kunden ab dem 1.1.2024 voraussichtlich 49 000 Abfallbehälter für die Entleerung von LVP in der Größe 240 l (Zweiradgefäß) und 4 200 Abfallbehälter für die Entleerung von LVP in der Größe 1 100 l (Vierradgefäß) zur Verfügung stellen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar möchten ihren Kundinnen und Kunden ab dem 1.1.2024 voraussichtlich 49 000 Abfallbehälter für die Entleerung von LVP in der Größe 240 l (Zweiradgefäß) und 4 200 Abfallbehälter für die Entleerung von LVP in der Größe 1 100 l (Vierradgefäß) zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer hat die Lieferung und Erstverteilung der ausgeschriebenen Behälter im Zeitraum von KW 44 2023 bis KW 51 2023 durchzuführen.
Da der Zuschlag für die Beauftragung der Entsorgungsleistung der LVP Behälter erst Ende Juni 2023 feststehen wird, erfolgt die Ausschreibung und die Beauftragung unter der aufschiebenden Bedingung, dass derZuschlag auf die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar entfällt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.