Lappersdorf, Neubau einer integrativen Kindertagesstätte, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-KIL_ARCH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 3
Ort: Lappersdorf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93139
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lappersdorf, Neubau einer integrativen Kindertagesstätte, Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI
93139 Lappersdorf Neubau einer integrativen Kindertagesstätte in Lappersdorf
Für den Inklusionskindergarten Lappersdorf wurde in einer Machbarkeits-Variante das gesamte Grundstück neu interpretiert und das gewünschte Raumprogramm mit einem Neubau vollständig abgedeckt. Die Gestaltung des Neubaus erfolgt unabhängig von der Form des Bestandsgebäudes und den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie. Die Anbindung an die Pielmühler Straße und den seitlich angrenzenden Rathausparkplatz kann neu interpretiert werden. Der alte Baumbestand im westlichen Teil des Grundstücks soll erhalten bleiben, der östliche Teil mit Anbindung an die Straße kann frei gestaltet und optimiert werden. Der Markt Lappersdorf fordert die Umsetzung einer 2-stöckigen Variante mit Erweiterungsmöglichkeit. Das vorgegebene Raumbuch soll umgesetzt werden. Die genaue Raumabfolge im Gebäude soll, unabhängig von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, neu erarbeitet werden. Auf die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Inklusionskindergartens wird großer Wert gelegt.
Der Kindergarten mit derzeit 4 Gruppen soll während der Baumaßnahme für eine geschätzte Dauer von mind. 18 Monaten in eine 2-geschossige Containeranlage bzw. ein Modulbau auf der Parkplatzfläche des direkt benachbarten Rathauses ausgelagert werden, diese soll bei der Generalsanierung des Rathauses weiter genutzt werden (beides nicht Teil des Auftrags). Im Anschluss ist der Abbruch des gesamten Altbaus inkl. Recycling/Altlastent-sorgung geplant. Je nach Energieträger muss die Anfahrt zur Versorgung der neuen Energiezentrale beim Entwurf berück-sichtigt werden.. Der genaue Bereich für das Quartierswärmenetz muss erst noch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erarbeitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Verfahrensleitfaden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "KiL_20230425_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786ZLN/documents zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "KiL_20230425_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786ZLN/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "KiL_20230425_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786ZLN/documents zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786ZLN
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland