Stadt Lehrte - Kauf von Anzeige-/Tafelsystemen inkl. Lieferung, Montage sowie Demontage der bisherigen Anzeige-/Tafelsysteme zzgl. Wartung und Support für die Lehrter Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 170-23 (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lehrte.de/de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Lehrte - Kauf von Anzeige-/Tafelsystemen inkl. Lieferung, Montage sowie Demontage der bisherigen Anzeige-/Tafelsysteme zzgl. Wartung und Support für die Lehrter Schulen
Gegenstand des Auftrags die Lieferung von 200 Anzeige-/Tafelsystemen inkl. Lieferung, Montage sowie Demontage der bisherigen Anzeige-/Tafelsysteme zuzüglich Wartung und Support für die Lehrter Schulen, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer.
31275 Lehrte
Die Stadt Lehrte ist derzeit Schulträger für 9 Grundschulen an 11 Standorten und 5 weiterführende Schulen an 7 Standorten. Verwaltet werden diese durch einen Systemadministrator und einen EDV-Koordinator.
Im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes wurden die Schulen mit einem WLAN-Netzwerk und mobilen Endgeräten ausgestattet. Zudem wurden defekte Anzeige-/Tafelsysteme unterjährig ausgetauscht.
Die Stadt Lehrte verfolgt mit zahlreichen Projekten das Ziel, die Digitalisierung von Abläufen in den Schulen voranzutreiben. Hierbei besteht ein stetiger Austausch mit den Lehrter Schulen.
Aktuell gibt es kein einheitliches Anzeige-/Tafelsystem und die Schulen arbeiten mit Kreidetafeln, analogen Whiteboards, Activboards, Smartboards und einer Kombination aus Bildschirmen und analogen Tafeln. Die im Projektplan benannten Lehrter Schulen haben sich für die Zukunft auf das einheitliche vertragsgegenständliche System geeinigt.
Das Projekt soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Die Anzeige-/Tafelsysteme sollen an den jeweiligen Schulstandorten unmittelbar mit der Lieferung montiert, die alten Systeme demontiert und an einem Anlageort innerhalb des Schulgeländes verbracht werden. Es soll einen Wartungs- und Supportvereinbarung abgeschlossen werden, die optional auch weiter verlängert werden kann.
Der Auftraggeber setzt in den Lehrter Schulen iOS basierte Produkte (Apple iPads) ein. Bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten haben sich die Lehrter Schulen auf Apple iPads geeinigt, welche dann im Rahmen einer Ausschreibung beschafft wurden. Im Rahmen des Unterrichts wird für die Datenübertragung und die drahtlose Bildschirmübertragung das "Airplay" Protokoll genutzt. Für eine Zentralverwaltung wurde ein System eingekauft, welches sich auf iOS basierte Endgeräte spezialisiert hat. Die Lehrter Schulen nutzen zudem das "mobile device management" (MDM) von iServ, welches derzeit nur mit iOS-Geräten kompatibel ist. An der IGS Lehrte und dem Gymnasium werden auch elternfinanzierte Endgeräte genutzt. Hierbei handelt es sich auch um iOS basierte Geräte. Entsprechend müssen die angebotenen Systeme kompatibel mit den vorhandenen Geräten sein.
Auf Wunsch der Schulen sollen die Systeme analog und digital nutzbar sein, damit die Schülerinnen und Schüler an ein einheitliches Anzeige-/Tafelsystem gewöhnt und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lehrter Schulen erfüllt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht:
- Die Laufzeit des (Teil-)Servicevertrages auf bis zu 96 Monate zu verlängern.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Rollout soll innerhalb eines Monats nach Zuschlag beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tafelsystem
Postanschrift: Warmensteinacher Str. 52
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3074230750
Fax: +49 307423011
Internet-Adresse: http://www.wittler.biz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6ZNT
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.