LNVG TFT Referenznummer der Bekanntmachung: LNVG 01/2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Postanschrift: Jahnstraße 1
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lnvg-gg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6KZS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabedezernat
E-Mail:
Telefon: +49 228184379813
Fax: +49 228184379871
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6KZS
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LNVG TFT

Referenznummer der Bekanntmachung: LNVG 01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabeverfahren der LNVG-GG für die Beschaffung von TFT-Innenanzeigen für den Betrieb in Fahrzeugen des ÖPNV, inkl. zugehörigem Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nahverkehr ist eine öffentliche Aufgabe. Im Kreis Groß-Gerau nimmt die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) als Nahverkehrsorganisation diese Aufgabe wahr.

Für den Kreis und die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden organisiert die LNVG GG den Busverkehr und ist das Bindeglied zum Rhein-Main-Verkehrsverbund, der den regionalen Verkehr und die überörtlich zu regelnden Aufgaben, wie zum Beispiel das Fahrpreissystem, verantwortet.

Die LNVG wurde als eine von Verkehrsbetrieben unabhängige Bestellorganisation geschaffen, die wettbewerbsneutral handelt und Verkehrsleistungen öffentlich ausschreibt.

Die LNVG verfügt weder über eigene Busse und Fahrpersonal, noch erbringt sie Nahverkehrsleistungen. Stattdessen plant, organisiert und kommuniziert die LNVG rund um den Nahverkehr. Sie steht der Bevölkerung als Ansprech- und Servicepartner in allen Fragen der Mobilität zur Verfügung.

Die LNVG ist für 4 Linienbündel mit 26 Linien und 4 AST-Linien verantwortlich. Diese Linienpakete werden von 3 Verkehrsunternehmen mit mehr als 90 Omnibussen und 199 Fahrern gefahren.

In einem früheren Vergabeverfahren wurden für sämtliche Fahrzeuge der LNVG-GG neue Bordrechner ausgeschrieben.

Mit diesem Vergabeverfahren werden nun die TFT-Innenanzeigen für die Fahrgastinformation in Echtzeit in den Fahrzeugen beschafft.

Die Ausschreibung richtet sich an Hersteller, bzw. Lieferanten von TFT-Monitoren für die Installation in Fahrzeugen des ÖPNV und Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Der Wertungsanteil Technik entspricht der Punktzahl, welche aus dem Erfüllungsgrad der SOLL-Kriterien resultieren. / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Der Wertungsanteil Gesamtkosten setzt sich aus dem Angebotspreis und und den Folgekosten zusammen, welche addiert werden. / Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

In den Vergabeunterlagen sind im Lastenheft und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)

2. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.

3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.

4. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO)

4. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 45 ff. SektVO).

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Auf gesonderte Anforderung:

Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO).

Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Auf gesonderte Anforderung:

Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

6. Auf gesonderte Anforderung:

Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p. a.

Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.

8. Mindestanforderung an die Referenznachweise (Formblatt F.08)

Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von Innenanzeigen für Fahrgastinformation und Hintergrundsystem.

Anzugeben sind:

- Name Auftraggeber, mit Adresse und Ansprechpartner,

- Bewerber und gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,

- Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. mit gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,

- Maximal sieben (7) Referenzen mit Formblatt einzureichen,

- Beauftragung ab dem 01.01.2016.

Es sind maximal 7 Referenzen einzureichen. Es müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Von den maximal 7 Referenzen müssen sich:

- mindestens drei (3) Referenzen mit "Fahrzeuggerät Stretched Design" für min. 50 Fahrzeuge, welche produktiv im Einsatz sind,

- mindestens eine (1) Referenz mit "Ansteuerung der Innenanzeige über IBIS-IP nach VDV301" welche produktiv im Einsatz ist,

- mindestens drei (3) Referenzen mit "Drahtlose Kommunikation der Anzeige mit dem Hintergrundsystem", welche produktiv im Einsatz sind,

- mindestens drei (3) Referenzen mit "Layouteditor im Hintergrundsystem und Anzeige von Perlschnur und Anschlussbildschirm", welche produktiv im Einsatz sind,

- und mindestens eine (1) Referenz mit mindestens drei (3) der nachfolgend aufgelisteten "Funktionen von Anzeige und Hintergrundsystem", welche produktiv im Einsatz sind:

- Anzeigestatusmonitoring im HGS

- Erfassung Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung im HGS

- Anzeige Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung auf der Anzeige

- Konfiguration von Playlisten im HGS

- Abspielen von Playlisten auf der Anzeige

beziehen.

Nennungen sind kumulativ möglich.

9. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

10. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

11. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen. Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und per-sonellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vor-stehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Von den maximal 7 Referenzen müssen sich:

- Drei (3) Referenzen mit "Fahrzeuggerät Stretched Design" für min. 50 Fahrzeuge und produktiv im Einsatz.

- Eine (1) Referenz mit "Ansteuerung der Innenanzeige über IBIS-IP nach VDV301" und produktiv im Einsatz.

- Drei (3) Referenzen mit "Drahtlose Kommunikation der Anzeige mit dem Hintergrundsystem" produktiv im Einsatz.

- Drei (3) Referenzen mit "Layouteditor im Hintergrundsystem und Anzeige von Perlschnur und Anschlussbildschirm" produktiv im Einsatz.

- Eine (1) Referenz mit mindestens drei (3) der nachfolgend aufgelisteten "Funktionen von Anzeige und Hintergrundsystem" produktiv im Einsatz:

- Anzeigestatusmonitoring im HGS

- Erfassung Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung im HGS

- Anzeige Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung auf der Anzeige

- Konfiguration von Playlisten im HGS

- Abspielen von Playlisten auf der Anzeige

beziehen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -

Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:

- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG

- Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung

- Erklärung zur Anerkennung Tariftreue und MiLoG nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz

- Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung des EU-Sanktionspakets zum Angriffskrieg Russlands in der Ukraine

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/05/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Nutzung der Vergabeplattform

Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.

B. Keine losweise Vergabe

Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Eine Unterteilung gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 GWB ist technisch nicht möglich, da es sich beim Beschaffungsgegenstand um ein in sich geschlossenes System handelt.

C. Rügeerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die

Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb

von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe der Angebote erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6KZS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de//
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: Wilhelminenstraße 1
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de//
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2023

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