SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Upgrade der P&I HR-Software-Produkte auf die P&I LogaHR-Plattform als Cloud-Dienstleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckdrift 93
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sis-schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Upgrade der P&I HR-Software-Produkte auf die P&I LogaHR-Plattform als Cloud-Dienstleistung
Upgrade der P&I HR-Software-Produkte auf die P&I LogaHR-Plattform als Cloud-Dienstleistung
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH Eckdrift 93 19061 Schwerin
- Bereitstellung der Plattform P&I LogaHR als Software-as-a-Service, in dopplter Ausfertigung einschließlich eines physischem Produktionssystems als Multi-Tenany, bestehend aus einer Produktivumgebung, einer Testumgebung und einem Kundensystem als "Privat Cloud Lösung", d.h. Bereitstellung eines dedizierten P&I LogaHR Servers als "Private Cloud" einschließlich Wartungsleistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Sicherstellung der erforderlichen Leistungsparameter
- Zugang zur Konfigurations- und Servicedatenbank P&I LogaHR BIG DATA
- Zertifizierung als P&I Professional Partner
- Aktivierung der P&I LogaHR Produktions- und Testsysteme inkl. 1 Tag initiale Schulung im Zusammenhang mit dem Umzug in die Cloud und P&I Expertensystem
- Unterstützungsleistungen durch P&I Seniorconsulting im Rahmen der vor- und nachbereitenden Maßnahmen der ersten drei Monatsproduktionen (Echtlaufunterstützung).
- 19 Tage Schulungsleistungen für Adiminstratoren und Keyuser für bis zu 8 Schulungsteilnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts haben wir uns für eine "Private-Cloud-Lösung" aus folgenden sachlichen Gründen entschieden:
- indem der Betrieb der HR-Software der P&I überantwortet wird, entfällt die problembehaftete Schnittstelle zwischen Betreiber und Hersteller der Software;
- die Auslagerung des Betriebs der Personalverwaltungssoftware führt zu einer Risikostreuung im Hinblick auf mögliche Cyberangriffe. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Herbst 2022 ist die Splittung des Betriebes kritischer Anwendungen eine Möglichkeit, die Folgen weitere Angriffe zu minimieren;
- die "Private-Cloud" wahrt sämtliche Belange des Datenschutzes, was insbesondere mit Blick auf die Sensibilität der dort verwalteten personenbezogenen Daten wichtig ist.
Ein Wechsel der Software kommt somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.
Damit kann aus rechtlichen Gründen die sas-Lösung nur bei P&I beauftragt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe P&I Personal & Informatik AG
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1YY04F3Y
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.