Modernisierung Radiologie Korbach Referenznummer der Bekanntmachung: 477/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
Postanschrift: Enser Str. 19
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dombert Rechtsanwälte Part mbB, Rechtsanwalt Janko Geßner
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dombert.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesundheitseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Radiologie Korbach

Referenznummer der Bekanntmachung: 477/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Röntgen-Systemen: Beschaffung von zwei benachbarten Röntgenarbeitsplätzen und einer im Nebenraum angegliederten stationären Durchleuchtung sowie zusätzlich einem mobilen Röntgengerät am Standort Korbach.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 723 874.33 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33111000 Röntgengeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Hauptort der Ausführung:

Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH 34497 Korbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die apparative Ausstattung der Radiologie zu modernisieren. Die Abteilung soll somit auf Stand der Technik gebracht werden. Im Fokus steht die Reduktion des Strahlenschutzes für Personal und Patient und ein vollständig digitaler Workflow, von der Aufnahme bis zur Befundung der Bilder.

Konkret handelt es sich um zwei benachbarte Röntgenarbeitsplätze und einer direkt im Nebenraum angegliederten stationären Durchleuchtung, sowie zusätzlich einem mobilen Röntgengerät.

Einer der beiden Röntgenarbeitsplätze dient als Notfallarbeitsplatz im Schockraum und bringt besondere Anforderungen einer berührungslosen Patientenaufnahme z.B. in Form eines Traumabügels oder vergleichbar mit sich, in Kombination mit einem vom Haus gestellten mobilen Tisch.

Der zweite Röntgenarbeitsplatz ist ein klassischer Bucky-Arbeitsplatz, bestehend aus Anlage, Tisch und Rasterwandgerät.

Für die Durchleuchtung ist ein Kipptischsystem vorzuhalten, primär für gastro-enterlogische Eingriffe (ERCP etc.), jedoch auch für die Direktradiographie.

Das mobile Röntgensystem ist zum Einsatz auf Station vorzusehen.

Alle Anlagen müssen dabei im Shared-Detektor-Verfahren zu betreiben sein.

Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen.

Zum Leistungsumfang gehört die Einbringung der Anlagen an den geplanten Aufstellorten. Die Kosten sind einzukalkulieren.

Alle Systeme sind in Form einer Finanzierung über eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend ab Inbetriebnahme der Anlagen, anzubieten.

Es besteht die Möglichkeit, die Örtlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Termine sind über die benannte Kontaktstelle über das Vergabeportal anzufragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Verschiedene Quali.Kriterien / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe Beschreibung in den Leistungsverzeichnissen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 250-729684
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 723 874.33 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6ZYF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2023

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