242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4200-01 Küchenausstattung-Festeinbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 242-4200-01 Küchenausstattung-Festeinbauten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86311666320
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4200-01 Küchenausstattung-Festeinbauten
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4200-01 Küchenausstattung-Festeinbauten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2 Stk. Handwasch- und Ausgussbecken12 Stk. Unterschränke2 Stk Edelstahl-Arbeitsplatte1 Stk Dampfgarer mit Abzugshaube1 Stk Einbauherd1 Stk Induktionskochstelle1 Stk Ausgabetheke mit Tablettrutsche und Rückwand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind