Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 102 - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WIE 2.441.10_102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Debusweg 3
Ort: Königstein-Falkenstein
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com/wiesen/
Abschnitt II: Gegenstand
Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 102 - Abbrucharbeiten
1500 m2 - Abbruch Bodenbelag
5150 m2 - Abbruch Tapete
340 m2 - Abbruch Fliesen
410 m2 - Abbruch Trockenbauwände
210 m2 - Abbruch Unterdecken
Asklepios Fachklinikum Wiesen Kirchberger Str. 2 08134 Wildenfels
1500 m2 - Abbruch Bodenbelag
5150 m2 - Abbruch Tapete
340 m2 - Abbruch Fliesen
410 m2 - Abbruch Trockenbauwände
210 m2 - Abbruch Unterdecken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Postanschrift: Dorfstraße 9
Ort: Rückersdorf
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
Teilleistungen sowie Hilfs- und Transportarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6SGL
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.