ZV - Landkreis - CO 13 - Verlegung bei Ebersdorf - Fertigstellung Bahnbegleitweg - Wegebau Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2023/000608
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lauterer Str. 60
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Gerald Hellmuth
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Landkreis - CO 13 - Verlegung bei Ebersdorf - Fertigstellung Bahnbegleitweg - Wegebau
Fertigstellung Bahnbegleitweg - Wegebau
Ebersdorf bei Coburg
Die Maßnahme umfasst die Herstellung des südlich der Bahnlinie 6311 Eisenach-Lichtenfels liegenden landwirtschaftlichen Weges von Bau-km 0+168 bis 0+570 zwischen den beiden Unterführungen bei Bahn-km 140,22 und Bahn-km 140,88 in der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg.
Neben den Wegebauarbeiten sind auch Leistungen zur Herstellung der Beleuchtung, Mitverlegung eines Leerrohres DN 50 und in einem kurzen Bereich der Austausch einer 20-kV-Leitung für die Gemeindewerke Ebersdorf enthalten.
Weglänge ca. 400 m
Wegbreite 3,50 m
Wegoberbau: 4 cm AC 11 DN 50/70, 10 cm AC 32 TS 50/70, 40 cm FSS 0/45
Kabelgraben ca. 275 m³
Fundamentköcher für Lampen: ca 29 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187744f4536-784e0860495f6a9f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187744f4536-784e0860495f6a9f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187744f4536-784e0860495f6a9f
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale BeschaffungsstelleSteingasse 1896450 CoburgDeutschland
keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Letzter Tag bis zu dem Bieter-/Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
12.05.2023
Letzter Tag bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieter-/Bewerberfragen beantwortet werden: 16.05.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail:
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm