EU_MBS und LP 1-2 Rauschendorfer Mühlenfließ und NG Referenznummer der Bekanntmachung: 5514
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kanal Ausbau 69
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33080-60451
Fax: +49 33080-40923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark-havel.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU_MBS und LP 1-2 Rauschendorfer Mühlenfließ und NG
Erreichung des guten ökologischen Zustandes im Rauschendorfer Mühlenfließ und seinen Nebengewässer sowie Verbesserung des ökologischen Potentials im Geronsee
Geronsee und Nebengewässer 16775 Gransee Das Projektgebiet umfasst das Einzugsgebiet des Geronsees zwischen Rauschendorf und Gransee., Rauschendorfer Mühlenfließ und Nebengewässer 16775 Sonnenberg
Die Leistung umfasst in einer ersten Stufe die Erfassung und Bewertung des zu betrachtenden Untersuchungsraums. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und Abstimmungen sollen geeignete Maßnahmenvorschläge entsprechend der o. g. Zielstellung entwickelt und behördlich vorabgestimmt werden (Machbarkeitsstudie). In einem zweiten Schritt sollen entsprechend der Leistungsbilder der LP 1 und 2 HOAI die im Ergebnis der Abstimmung näher zu betrachtenden Maßnahmenvorschläge planerisch weiter vertieft werden.
Detailliertere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
206122000010/80260541
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU_MBS und LP 1-2 Rauschendorfer Mühlenfließ und Nebengewässer
Postanschrift: Elsternest 1
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3987-2358220
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFA6464
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661719
Fax: +49 331-8661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Kanal Ausbau 69
Ort: Zehdenick
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33080-60451
Fax: +49 33080-40923
Internet-Adresse: www.uckermark-havel.de