Jugendberufsagentur für den Hochtaunuskreis Referenznummer der Bekanntmachung: 39/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auskünfte werden ausschließlich über das Vergabeportal erteilt: https://www.subreport.de/E62347545
E-Mail:
Telefon: +49 6172999-1350
Fax: +49 6172999-9822
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jugendberufsagentur für den Hochtaunuskreis
Jugendberufsagentur für den Hochtaunuskreis als Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Mit der Jugendberufsagentur existiert eine zentrale Anlaufstelle, die die Lücken im bestehenden Hilfesystem schließt und einen umfassenden Überblick und die Vermittlung in passgenaue Angebote leisten kann.
Zielgruppe der Maßnahme sind alle sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hochtaunuskreis zwischen 16 und 25 Jahren, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Die Maßnahme ist rechtskreisoffen ausgerichtet und hat sowohl Leistungsberechtigte des SGB II, SGB III als auch SGB VIII einzubeziehen.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.08.2023 und endet am 31.07.2024.
Für das Beratungsangebot sind zwei Standorte im Hochtaunuskreis (Vordertaunus und Usinger Land) einzurichten.
Der Durchführungsort der Maßnahme ist der Hochtaunuskreis. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die Beratung an zwei Standorten angeboten wird: Im Vordertaunus und im Usinger Land, sodass keine langen Anfahrtswege für die Zielgruppe entstehen und ein niederschwelliger Zugang zur Beratung gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer hat Räumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Durchführung von Maßnahmen zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Fokussiert werden die jungen Menschen, die auf das regelhafte System des Kommunalen Jobcenters und der Arbeitsagentur nicht zugreifen bzw. über deren Beratungsangebot hinausgehende Begleitung benötigen.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur ganzheitli-chen Unterstützung und rechtskreisoffenen Beratung für als sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt geltende junge Menschen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf bei Problemen der gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion haben gemäß §13 SGB VIII und ihrer Eltern. Die Maßnahme soll einen Beitrag leisten zum Abbau von Übergangshemmnissen von der Schule in den Beruf und die Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützen.
Hierbei ist das zentrale Wesensmerkmal der aufsuchende Arbeitsansatz.
Ziel ist das Erreichen von Integrationsfortschritten bei den benachteiligten jungen Menschen durch Beratung und Information, praktische Unterstützung, Coaching, Training und Vermittlungstätigkeit.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Vermittlung von förderlichen Informationen über die Bedingungen der dualen Berufsausbildung und die Zusammenhänge des Berufsbildungssystems in Deutschland dar.
Mit der Maßnahme soll dem Fachkräftemangel in der Region entgegengesteuert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
• Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignungsnachweis (Anlage II.3) inkl.
o Nachweis für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters,
o Nachweis der Rechtsform des Bieters,
o Nachweis der Zertifizierung des Bieters nach der AZAV von einer sog. Fachkundigen Stelle.
Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen: Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung.
Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis des Eintrags im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
• Bankauskünfte, Bankerklärungen.
• Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäft-jahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
• Benennung mindestens einer in den letzten drei Jahren erbrachten Leistung, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar ist, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenz, besonders mit Behörden).
• Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
• Kostenkalkulation der Maßnahme nach § 16 HVTG.
• Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Die Erklärungen befinden sich in Anlage II.5 sowie II.10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6348
Fax: +49 615112-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)