GHV SachsenEnergie AG - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Küchentechnik und Ausgabe Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07/E24/ GHV Küchentechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 1404.0/R/22
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SachsenNetze HS.HD GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 351468-5352
Fax: +49 351468-785352
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsenenergie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GHV SachsenEnergie AG - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Küchentechnik und Ausgabe
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Einbau von Küchentechnik und einer Essenausgabe.
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
- Kühlzellen und Lagerbereiche
- thermische Geräte mit Mittelfußaufstellung (Installationsbrücke),
- Edelstahlmöbel
- Bandspültechnik mit Absortierung
- Kälteanlage mit Anschluss an Bestandskältetechnik,
- Essenausgabe mit HPL Verkleidung sowie Naturstein bzw. Kunststein nach farblicher Vorgabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GHV SachsenEnergie AG - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Küchentechnik und Ausgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als EU-weites Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt. Es sind innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist Angebote mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen. Die Angebote (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.enso.de/ava
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweisemüssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
7) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oderverstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de