Neubau einer landkreiseigenen Lehrschwimmhalle in Mainburg - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 226-651612
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Donaupark 12
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rudolf Sattler
E-Mail:
Telefon: +49 94412071236
Fax: +49 94412071255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer landkreiseigenen Lehrschwimmhalle in Mainburg - Tragwerksplanung
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 (bei stufenweiser Beauftragung)
Mainburg
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 bei stufenweiser Beauftragung.
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt den Neubau einer landkreiseigenen Lehrschwimmhalle als Doppelsportstätte (Größe Wasserbecken 25,00 m x 12,50 m) in Mainburg durchzuführen und hierfür auch Fördermittel, insbesondere BayFAG, zu beantragen.
Bauort:
Freies Baufeld nördlich der Straße Richtung Holzmannshausen, 84048 Mainburg mit ca. 4.969 m².
Kosten:
Kostenschätzung Stand Oktober 2019: ca. 6.500.000 € (KGR 300 +400)
Termine:
Beginn Planung: umgehend nach Beauftragung
Stufenweise Beauftragung;
Zusätzliche oder Besondere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer landkreiseigenen Lehrschwimmhalle in Mainburg - Tragwerksplanung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.