BF Kniprodestr. - Grundsanierung der Grundleitungen - HOAI Lph. 1-4 (opt. 5-6 + 8) Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0809-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
BF Kniprodestr. - Grundsanierung der Grundleitungen - HOAI Lph. 1-4 (opt. 5-6 + 8)
BF Kniprodestr. - Grundsanierung der Grundleitungen - HOAI Lph. 1-4 (opt. 5-6 + 8)
Berlin
Auf dem Betriebshof Kniprode wird ein Teil des Gebäudebestandes Zurückgebaut andere in-standgesetzt. Das zurückgebaute Gebäude wird durch ein neues ersetzt. Bedingt durch die baulichen Maßnahmen auf dem Betriebshof müssen die Anlagen der techni-schen Ausrüstung den geltenden Vorschriften z.B. BreWa in Berlin angepasst werden. Zu dem Leistungsbild nach diesem Vertrag gehören Planung und Bau von Regenwasserbewirtschaftung, Löschwasserversorgung einschl. Hydranten, Sanierung von SW, RW und TW Grund- und Hauptleitungen. Es handelt sich um verzweigtes Grundleitungssystem das um Regenwasserbewirtschaftung, Erschließung von Schlammabsatzbecken, Waschhalle Löschwasser Vorhaltung und Rückhaltung von angefallenem Löschwasser aus Löschmaßnah-men erweitert wird. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die zeitgerechte, qualitative und wirtschaftliche Pla-nungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung ein Ingenieurbüro für die Erbringung der Leistungsphasen 1-4 (Optional Lph. 5-6 + 8)
1. Option: Lph. 5-6 2. Option: Lph. 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.