Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 37_1_2023

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Referenznummer der Bekanntmachung: 37_1_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144211 Fahrzeuge mit Drehleiter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgt eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau

Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Textpassage

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es sind aufgrund von örtlichen Gegebenheiten und den bestehenden Erfahrungen der Berufsfeuerwehr Göttingen sowie den Schnittstellen von unmittelbarer Brandbekämpfung und Hilfeleistung (Rettungsdienst) bestimmte technischen Vorgaben für die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeugs verbindlich festgelegt worden.

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass insbesondere bei der Integration unterschiedlicher

Komponenten in ein System (hier: die Gesamtfahrzeuge DLAK 23/12 aufgrund der bestehenden und nachfolgend dargestellten technischen Schnittstellen bzw. Abhängigkeiten zwischen Fahrgestell und Aufbau Kompatibilitätsprobleme, technische Schwierigkeiten und Verzögerungen auftreten können.

Diese Probleme können nur durch eine Gesamtlosvergabe von Fahrgestell und Aus- bzw. Aufbau vermieden werden. Diese Entscheidung dürfte auch vom Leistungsbestimmungsrecht getragen sein.

Die Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung bleibt davon unberührt und wird in einem Regelverfahren beschafft.

Der Fachbereich Feuerwehr verfügt derzeit bereits über 3 herstellergleiche vollautomatische Hubrettungsfahrzeuge (DLAK) der Firma Rosenbauer. Nur bei Beschaffung DLAK 23/12 von Rosenbauer kann die Berufsfeuerwehr Göttingen ihren Ansatz einer einheitlichen DLAK-Ausstattung auch weiterhin verfolgen

Die Bedienung und einsatztaktische Anwendung des Fuhrparks muss identisch bzw. übertagbar auch auf Ersatzbeschaffungen sein, um einen Zeitverzug bei kritischen Einsätzen zu gewährleisten. Selbiges gilt für die Schulungen des Personals und der durchzuführenden Wartungsarbeiten.

Der heutige technische Standard ist ein 5-Mann-Rettungskorb mit 500 kg Belastung. Die Firma Rosenbauer der einzige Hersteller eines Rettungskorbes mit so hoher Nutzlast, dass ein Transport von schwergewichtigen Patienten über eine Aufnahme im (!) Rettungskorb möglich ist. Hierdurch ist eine schnelle Durchführung der Rettung bei gleichzeitiger Reanimation möglich, da sich das Personal zusätzlich im Korb neben dem Patienten platzieren und agieren kann. Des Weiteren ergibt sich die Möglichkeit mit dem Leitersatz inklusive Korb eine Fensteröffnung oder einen Balkon zu überfahren, um einen Patienten sicher durch Soforteinstieg aufnehmen zu können.

Zum Vergleich:

Der Mitbewerber Fa. Magirus kann mit seinem jüngsten Modell lediglich einen Transport von schwergewichtigen Patienten hängend unterhalb des Korbes darstellen.

Eine parallele Durchführung der Reanimation ist dabei aus offensichtlichen Gründen

unmöglich.

Die abstrakte Möglichkeit einer besseren Rettung von Menschen aus kritischen Örtlichkeiten und der hier in Rede stehenden äußerst gewichtigen Rechtsgüterabwägung bei der Rettung von Menschen aus Gefahrsituationen rechtfertigt eine derartige Leistungsbestimmung (Blaulicht-Bonus).

Da für die angedachte Vorgehensweise auch nur die Fa. Rosenbauer für ihren DLAK-Typ

über die entsprechenden bzw. notwendigen Möglichkeiten der Leistungserbringung

verfügt, hat sie letztlich ein Alleinstellungsmerkmal. Ein Wettbewerb ist aktuell nicht vorhanden. Kein anderes Unternehmen – insbesondere auch kein Händler von Rosenbauer-DLAK – kann eine vernünftige Alternative anbieten/leisten. Der durch das angestrebte Beschaffungsvorgehen erzeugte mangelnde Wettbewerb ist also nicht das Ergebnis einer künstlichen, sachwidrigen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rosenbauer Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Carl-Metz-Str. 9
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Telefon: +49 7215965-0
Fax: +49 7215965-238
Internet-Adresse: https://www.rosenbauer.com/de/de/rosenbauer-world/laendervarianten/naeher-als-sie-denken/kontakt-menu/standort-karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Tag der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1. ist systemtechnisch bedingt und bezieht sich ausdrücklich NICHT auf den Abschluss des Vertrages, sondern auf den Tag der Versendung..

Der Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen

Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.

Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2023

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