Rahmenvertrag Agentur- und Beratungsleistungen für Marke/CI der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Agentur- und Beratungsleistungen für Marke/CI der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Die AOK ist eine starke und unverwechselbare Marke. Für die strategische Markenführung sucht die AOK Hessen einen Markenagentur/ -Beratung. Vor allem folgende Kompetenzfelder sind dafür relevant
- Markenstrategie
- Internal Branding
- Interne Markenkommunikation (Konzeption, Redaktion, Design von Maßnahmen und Kampagnen)
- Markensprache
- Markencontrolling
- Konzeptionelle und operative Begleitung bei der Operationalisierung der Marke ins Tagesgeschäft
Der Leistungsgegenstand Marke und Corporate Identity beinhaltet die Betreuung und Weiterentwicklung der Markenführung, dazu zählen insbesondere:
- der Ausbau einer wettbewerbsfähigen Markenpositionierung entlang des Markenleitbildes
- die Weiterentwicklung des strategischen Rahmens der Corporate Identity insbesondere für die Anwendungsgebiete Corporate Language/Sprache und Corporate Behaviour/Verhalten
Hierfür sollen Leistungen erbracht werden, die sowohl die strategische und operative Beratung umfassen als auch die Konzeption sowie das Umsetzen von Maßnahmen sowie deren Erfolgskontrolle. Dabei werden im Wesentlichen die folgenden Ziele angestrebt:
- Stärkung der Markenpositionierung für eine starke und unverwechselbare Marke
- Konsistenz und Kohärenz im Markenauftritt
- Vermittlung und Verankerung der Marke nach innen
- Optimierung von Steuerungs- und Entscheidungsprozessen
Für die Erreichung der Ziele schließt die Auftraggeberin mit einer geeigneten Markenagentur/-Beratung einen Rahmenvertrag. Die Leistungen werden in Form von einzelnen Arbeitspaketen auf Basis des Rahmenvertrags bedarfsorientiert abgerufen bzw. beauftragt.
Der Vertrag beginnt am 01.10.2023 und endet am 30.09.2025. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens zum 30.09.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage I 02 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil III der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Eintragung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage I 03 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV A Ziffer 1 und 2 der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Eigenerklärung der Bewerberin/des Bewerbers gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I):
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Punkt IV. 4.2. lit. d. der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Angaben der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage I 15 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil II A und B der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage I 11 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum spezifischen Netto-Umsatz in EUR der letzten 3 Kalenderjahre (Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Verpflichtungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers zur Tariftreue (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 16 der Bewerbungsbedingungen I.)
Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin nach Punkt IV. 4.2. f. der Bewerbungsbedingungen I, dass der spezifische Netto-Umsatz für Agentur- und Beratungsleistungen im Bereich Marke/CI für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 1 Mio. EUR je Jahr aufweist. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
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Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 16 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nach Punkt IV. 4.2. j. der Bewerbungsbedingungen I nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers; mindestens zwei Referenzen als Mindestanforderung und zwei weitere Referenzen für die Abschmelzung
(Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a) und b) zu machen).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu Mitarbeitendenzahlen
(Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum Datenschutz (Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage I 14 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zur Zusammenarbeit Wettbewerb (Eigenerklärung Zusammenarbeit Wettbewerb gemäß Anlage I 17 der Bewerbungsbedingungen I).
Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a) und b) zu machen:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzen (mindestens eine Referenz zu Markenverankerung und mindestens eine Referenz zur Corporate Language) nach Punkt IV. 4.2. lit. c. der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
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Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. e. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren weniger als 10 Mitarbeitende pro Jahr im Betrachtungszeitraum im Unternehmen für die genannten Kompetenzfelder beschäftigen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
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Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage I 14 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. h. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Datenschutzbestimmungen (Anlage I 12 der Bewerbungsbedingungen I) und die Verpflichtungserklärung Datenschutz (Anlage I 13 der Bewerbungsbedingungen I) nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
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Eigenerklärung Zusammenarbeit Wettbewerb gemäß Anlage I 17 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. k. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die mit Auftraggeberinnen/Auftraggebern aus dem Gesundheitsbereich und Versicherungswesen bzw. einer PKV und deren Verbänden und anderen GKV - ausgenommen andere AOK und der AOK-Bundesverband - aktuell oder während der Vertragslaufzeit zusammenarbeiten, die im direkten Wettbewerb (Anlage II 08 der Bewerbungsbedingungen II) der AOK - Der Gesundheitskasse in Hessen stehen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt IV. 2. b. der Bewerbungsbedingungen I).
Die Teilnahmeanträge sind zusammen mit den Anlagen (siehe Aufforderung zum Teilnahmeantrags) bis zum Ende der Frist (siehe unter Punkt IV. 2. a. der Bewerbungsbedingungen I) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bewerberinnen/Bewerber können Teilnahmeanträge abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt IV. 2. d. der Bewerbungsbedingungen I.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Vergabeunterlagen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen I mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Teilnahmeantrag beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Der Teilnahmeantrag ist so abzugeben, dass alle Bestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Teilnahmeantrages per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV i. V. m. Abs. 3 wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYWVECR0PD
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."