Neuausschreibung der Aktenlagerung und des Botendienstes der ZfA Registratur Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30181797072
Fax: +49 3018173433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung der Aktenlagerung und des Botendienstes der ZfA Registratur
Aktenlagerung und Botendienstes der ZfA Registratur
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Zentralstelle für Auslandsschulwesen
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
-Fortsetzung der Akteneinlagerung für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.07.2023 der berits eingelagerten Akten (Vergabeverfahren VV-118-2022-0239), samt Möglichkeit der monatlichen Verlängerung der Leistungserbringung voraussichtlich bis zum 31.12.2023.
-Fortsetzung des eingerichteten Registratur- und Botendienstes zwischen dem extern bereitgestellten Lager und der Liegenschaft des Auswärtigen Amts in der Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn zum Aktenaustausch.
-Aktentransport und die Auslagerung der Akten vors. im Juli 2023 in die Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Jahr 2022 wurde die Aktenlagerung gemäß Vergabeverfahren VV-118-2022-0239 beauftragt. Für die Weiterführung kommt lediglich der aktuelle Vertragspartner in Betracht, denn die Akten lagern bereits in dessen Lager. Zum Schutz der Akten und der sensiblen Inhalte ist von einem erneuten Umzug in eine zweite Zwischenunterbringung abzusehen. Zudem würde eine erneute Aus- und Einlagerung in eine neue Zwischenunterbringung dazu führen, dass die Kolleg:innen vorübergehend keinen Zugriff auf Akten erhalten. Der Zugriff ist jedoch durchgehend notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuausschreibung der Aktenlagerung und des Botendienstes der ZfA Registratur
Postanschrift: Mathias-Brüggen-Str. 51
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50827
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/95666618
Fax: +49 221/9566666
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland