Anpassung der LST-Außenanlage an die INA-Berechnungen in den Betriebsstellen Belgershain, Großsteinberg und Bad Lausik,Gehlberg, Gräfenroda und Dietzhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64395
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ersing, Peter
E-Mail:
Telefon: +49 71120927612
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung der LST-Außenanlage an die INA-Berechnungen in den Betriebsstellen Belgershain, Großsteinberg und Bad Lausik,Gehlberg, Gräfenroda und Dietzhausen
Anpassung der LST-Außenanlage an die INA-Berechnungen in den Betriebsstellen Belgershain, Großsteinberg und Bad Lausik,Gehlberg, Gräfenroda und Dietzhausen
Anpassung der LST-Außenanlage an die INA-Berechnungen in den Betriebsstellen Belgershain, Großsteinberg und Bad Lausik, Gehlberg, Gräfenroda und Dietzhausen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese können
nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von
bestehender Hard- und Software.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung der LST-Außenanlage an die INA-Berechnungen in den Betriebsstellen Belgershain, Großsteinberg und Bad Lausik,Gehlberg, Gräfenroda und Dietzhausen
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.