PT2 Planung und Ausführung von Umbauarbeiten; Projekt EÜ Sternbrücke bezogen auf das Stellwerk DrS60 Hamburg Altona Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64814
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jessen, Shari
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
PT2 Planung und Ausführung von Umbauarbeiten; Projekt EÜ Sternbrücke bezogen auf das Stellwerk DrS60 Hamburg Altona
PT2 Planung und Ausführung von Umbauarbeiten; Projekt EÜ Sternbrücke bezogen auf das Stellwerk DrS60
Hamburg Altona
PT2 Planung und Ausführung von Umbauarbeiten bezogen auf das Stellwerk DrS60 Hamburg Altona
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um Umbauarbeiten an einem bestehenden RSTW der Bauart DrS60. Die Ausführung kann nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PT2 Planung und Ausführung von Umbauarbeiten; Projekt EÜ Sternbrücke bezogen auf das Stellwerk DrS60Hamburg Altona
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.