Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Heizungsverteilung u. -übergabe, Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 16 - 18
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 61721003099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Heizungsverteilung u. -übergabe, Sanitäranlagen
Heizungsverteilung u. -übergabe, Sanitäranlagen
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagen zur Heizungsverteilung und Heizungsübergabe, sowie der Sanitäranlagen für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Dabei sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: - Heizkörper Ca. 90 St - Deckenstrahlplatten Ca. 220 m² - Heizungsrohr Ca. 2.600 m - Schmutzwasserleitungen ca. 650 m - Trinkwasserleitungen ca. 2.000 m - Enthärtungsanlage für Trinkwasser 1 St - Hygienespülstation 1 St - Waschtische und Ausgussbecken ca. 80 St - WC-Anlagen und Urinale ca. 60 St - Stiefelwaschanlage 1 St - Doppelpumpenhebeanlage 1 St - Inspektion und Wartung 4 Jahre.
Ergänzung zu II.2.7) Ausführungstermine:
Werkplanung: 11.04.2023-05.05.2023
Beginn der Montage: 08.05.2023
Fertigstellung/Abnahme: 08.12.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Heizungsverteilung u. -übergabe, Sanitäranlagen
Postanschrift: Utendorfer Str. 11
Ort: Meiningen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland