Neubau Wehranlage Hinterarche; Erneuerung Steuerungstechnik Wehranlage Mühlenarm / Rathenow Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 - 816W1 - 012
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brielower Landstraße 1
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Poststelle des WSA Spree-Havel
E-Mail:
Telefon: +49 3381-2660
Fax: +49 3381-266321
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsa-spree-havel.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wehranlage Hinterarche; Erneuerung Steuerungstechnik Wehranlage Mühlenarm / Rathenow
Gegenstand dieser Maßnahme sind:
- Abbruch des vorhandenen Hinterarchenwehres
- Neubau einer zweifeldrigen Klappenwehranlage einschließlich Straßenbrücke
- Neubau einer Fischaufstiegsanlage, baulich mit der Wehranlage verbunden
- Erneuerung einer vorhandenen Liegestelle für die WSV
- Erneuerung der EMSR - Technik an der Wehranlage Mühlenarm.
Staustufe Rathenow im Stadtgebiet von Rathenow
- Technische Bearbeitung einschließlich Erstellung sämtlicher, für die Ausführung und Inbetriebnahme der Wehranlagen erforderlicher Unterlagen
- Erstellen von Bestandsunterlagen
- Komplettabbruch der Bestandswehranlage mit Brückenüberbau einschl. Tiefgründung
- Neubau Wehranlage mit Fischaufstiegsanlage sowie Liegestelle im Oberwasser und Anlegen einer Flachwasserzone im Unterwasser
Im Wesentlichen bestehend aus:
- Stahlspundbohlen liefern: ca. 555 t
- Stahlspundbohlen einbringen: ca. 5325 qm
- Micropfähle herstellen: ca. 185 Stück
- Unterwasserbeton herstellen: ca. 3200 cbm
- Beton und Stahlbeton des Wasserbaus herstellen: ca. 5300 cbm
- Betonstahl einbauen: ca. 550 t
- Stahlwassereinbauteile und Stahlwasserbauteile fertigen und einbauen: ca. 255 t
- Stahleinbau- und Stahlbauteilet Maschinentechnik fertigen und einbauen: ca. 46 t
Neubau Brückenüberbau:
- Stahlüberbau herstellen: ca. 92 t
- Brückenfläche (Stahlverbund): ca. 282 qm
Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel
- Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
- Die vom Bieter einzutragenden Stoffpreise im Formblatt 375a-B (Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel) werden nicht nachgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmenssitzes: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden.
Das Formblatt 333-B „Eigenerklärung zur Eignung EU“ enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter „WSV.de“
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe /Bauleistungen/Bauleistungen_node.html zur Verfügung.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der
Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden.
Das Formblatt 333b-B „Eigenerklärung zur Eignung EU)“ enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter „WSV.de“
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Bauleistungen/Bauleistungen_node.html zur Verfügung.
1. Erklärung, dass abweichend zum Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" in den letzten 10 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese
Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurden, wenn
im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer
Ausschlussgrund vorliegt.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden.
Das Formblatt 333-B „Eigenerklärung zur Eignung EU“ enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter „WSV.de“
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Bauleistungen/Bauleistungen_node.html zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomber Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
"1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“