Schulcampus Am Wäldchen - Umbau, Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort - BA 2 - Modul 1.1. - Sanierung Schulgebäude - Los 13 - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 02/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381123
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Am Wäldchen - Umbau, Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort - BA 2 - Modul 1.1. - Sanierung Schulgebäude - Los 13 - Bodenbelagsarbeiten
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 13 Bodenbelagsarbeiten
ca. 2.250 m2 Kautschukbelag/ Bahnenware in Räumen, ca. 1.280 lfdm. Sockelleisten aus Holz, ca.1.450 m2 Kautschukbelag in Eingangsbereichen, Fluren, Rampen und Treppenhäusern als Platten, ca. 600 lfdm. Sockelleisten aus Kautschuk, 280 Stck. Formtreppen aus Kautschuk für Stufen in Treppenhäusern l=140 cm, ca. 50 lfdm. Formtreppen aus Kautschuk für Stufenanlagen im Eingangsbereich einschl.Abschlüsse/ Anschlüsse auf vorgefertigten Formteilen,
ca. 200 m2 PVC-Belag in Räumen, ca.200 lfdm. PVC Sockelleisten
einschließl. Untergrundvorbereitung auf Bestandsestrichen/ neu eingebauten Zementestrichen.
Grundschule Am Wäldchen Otto-Grotewohl- Ring 69 15344 Strausberg
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 13 Bodenbelagsarbeiten
ca. 2.250 m2 Kautschukbelag/ Bahnenware in Räumen, ca. 1.280 lfdm. Sockelleisten aus Holz, ca.1.450 m2 Kautschukbelag in Eingangsbereichen, Fluren, Rampen und Treppenhäusern als Platten, ca. 600 lfdm. Sockelleisten aus Kautschuk, 280 Stck. Formtreppen aus Kautschuk für Stufen in Treppenhäusern l=140 cm, ca. 50 lfdm. Formtreppen aus Kautschuk für Stufenanlagen im Eingangsbereich einschl.Abschlüsse/ Anschlüsse auf vorgefertigten Formteilen,
ca. 200 m2 PVC-Belag in Räumen, ca.200 lfdm. PVC Sockelleisten
einschließl. Untergrundvorbereitung auf Bestandsestrichen/ neu eingebauten Zementestrichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66MX4
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.