242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4201-01 Küchenausstattung - lose Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 242-4201-01 Küchenausstattung - lose Geräte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86311666320
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4201-01 Küchenausstattung - lose Geräte
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-4201-01 Küchenausstattung - lose Geräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
3 Stk. Standkühlschränke3 Stk. Edelstahl-Regale3 Stk Speisentransportwagen1 Stk Abfallkühler2 Stk Tellerspender beheizt5 Stk Tablettabräumwagen1 Stk Tablett- und Besteckwagen2 Stk Servierwagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zusmarshausen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind