Upgrade auf P&I Loga HR

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Havelland
Postanschrift: Platz der Freiheit 1
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Havelland - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade auf P&I Loga HR

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Havelland beabsichtigt das Upgrade der bisherigen Personalmanagementsoftware auf die neue cloudbasierte Plattform P&I LogaHR zu beauftragen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Havelland arbeitet seit 1998 mit der Personalsoftware P&I Loga. Das Softwareprogramm wurde über den Nutzungszeitraum immer umfangreicher, wobei die bisher erfassten Daten einen erheblichen Stellenwert einnehmen. Auf diese Daten muss auch weiterhin zurückgegriffen werden können.

Da die bisher genutzte Software in der jetzigen Form aber zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, bietet die Herstellerfirma P&I das Upgrade auf die neue cloudbasierte HR-Plattform an. Diese bildet die Prozesse der modernen Personalarbeit und des strategischen Personalmanagements auf intuitive, effiziente und skalierbare Weise ab.

Wie bereits oben erwähnt, läuft die bisher genutzte Software zum Ende des Jahres aus. Für ein Nachfolgeprodukt ergeben sich daher vor allem folgende Anforderungen:

- kein Datenverlust und Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit

- Erhalt der Benutzereinstellungen

- Erhalt sämtlicher Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen

- Beibehaltung aller Administrationsrechte am System

Diese Anforderungen können nur durch das Folgeprodukt bzw. Upgrade der bisherigen Software auf die cloudbasierte Plattform P&I LogaHR erfüllt werden.

Schlussfolgernd kommt für die Leistungserbringung (Software-Upgrade) nur die Herstellerfirma - in diesem Fall P&I Personal & Informatik AG - in Betracht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Landkreis Havelland arbeitet seit 1998 mit der Personalsoftware P&I Loga. Das Softwareprogramm wurde über den Nutzungszeitraum immer umfangreicher, wobei die bisher erfassten Daten einen erheblichen Stellenwert einnehmen. Auf diese Daten muss auch weiterhin zurückgegriffen werden können.

Da die bisher genutzte Software in der jetzigen Form aber zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, bietet die Herstellerfirma P&I das Upgrade auf die neue cloudbasierte HR-Plattform an. Diese bildet die Prozesse der modernen Personalarbeit und des strategischen Personalmanagements auf intuitive, effiziente und skalierbare Weise ab.

Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann - dies kommt insbesondere bei der Beschaffung von IT-Leistungen zur Anwendung.

Computerprogramme einschließlich des Entwurfsmaterials unterliegen dem Urheberschutz, wenn sie individuelle Werke im Sinne einer eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers sind (§ 69a UrhG). Erfüllt nur eine spezifische Software die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und kann diese nur von einem spezifischen Unternehmen beschafft werden, so ist § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV einschlägig (siehe entsprechende Kommentierung zu § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV > s. a. unter "Vermerke" dieser VMS-Akte)

Wie bereits oben erwähnt, läuft die bisher genutzte Software zum Ende des Jahres aus. Für ein Nachfolgeprodukt ergeben sich daher vor allem folgende Anforderungen:

- kein Datenverlust und Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit

- Erhalt der Benutzereinstellungen

- Erhalt sämtlicher Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen

- Beibehaltung aller Administrationsrechte am System

Diese Anforderungen können nur durch das Folgeprodukt bzw. Upgrade der bisherigen Software auf die cloudbasierte Plattform P&I LogaHR erfüllt werden.

Schlussfolgernd kommt für die Angebotsaufforderung und anschließende Leistungserbringung (Software-Upgrade) nur die Herstellerfirma - in diesem Fall P&I Personal & Informatik AG - in Betracht.

Auch wenn ein Wettbewerb durch die Darlegung der o. g. Begründung nicht eröffnet werden kann, geht mit der hier gewählten Verfahrensart - Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und damit ohne EU-Bekanntmachung - die Abschottung eines Auftrags gegenüber anderen Unternehmen und somit auch die Gefahr eines nachträglichen Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Zuschlags einher.

Um dem entgegenzuwirken, bietet das EU-Vergaberecht die Möglichkeit einer sog. freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Diese mit der Reform der EU-Rechtsmittelrichtlinie 2007 eingeführte Möglichkeit ist nunmehr in § 135 Abs. 3 GWB umgesetzt. Danach tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zulässig ist, die beabsichtigte Zuschlagserteilung in einem solchen Verfahren vorab freiwillig im EU-Amtsblatt ankündigt und den Zuschlag nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im EU-Amtsblatt erteilt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: P&I Personal & Informatik AG
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

10 Kalendertage nach Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2023

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