Fachplanung HLS - Zweckverband Kinderzentrum und Schule Ludwigshafen am Rhein Referenznummer der Bekanntmachung: AX 169-22-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Lochner-Str. 8
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Brigitte Edwards
E-Mail:
Telefon: +49 62167005-0
Fax: +49 62167005-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kinderzentrum-ludwigshafen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung HLS - Zweckverband Kinderzentrum und Schule Ludwigshafen am Rhein
Auftragsgegenstand ist die TGA-Fachplanung HLS der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7
Zweckverband Kinderzentrum und Schule Ludwigshafen am Rhein Karl-Lochner-Str. 8 67071 Ludwigshafen
Die Fachplanung HLS für die Erweiterung der Mosaikschule umfasst die unter II.1.4 beschriebenen und in den Vergabeunterlagen dargestellten Gebäude. Die Planungsleistungen sollen nach dem Leistungsbild gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-8 beauftragt werden. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es bleibt vorbehalten Leistungen der LP 9 zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU66KBT
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).