Stickstoffgenerator Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-04-2022

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 38345543974
Fax: +49 3834554301
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stickstoffgenerator

Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-04-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stickstoffgenerator

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Umsetzungsprojekt CAMPFIRE wird die Konzeption und Forschung für eine Umsetzung der gesamten Transportkette „Grünes Ammoniak“ zur direkten Anwendung in Motoren und Brennstoffzellen für die stationäre Energieversorgung und maritime Mobilität sowie zur Versorgung von Wasserstoff-Tankstellen bündeln.

Der Stickstoffgenerator dient für die Bereitstellung der Stickstoffversorgung mit hoher Reinheit für den Betrieb der Mittellastanlage.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 4
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 020-057585

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1230466
Bezeichnung des Auftrags:

Nachbeauftragung N2-Booster

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
24/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Inmatec GaseTechnologie GmbH
Ort: Herrschingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 28 575.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38345543974
Fax: +49 3834554375
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

In mehreren Gesprächen mit Projektpartnern wurde auf die Wichtigkeit der Ölfreiheit des erzeugten Stickstoffs hingewiesen. Eine einfach Ölabtrennung mittels Zyklon ist für die notwendige Ölfreiheit nicht ausreichend. Die Langlebigkeit des dahinter geschalteten Crackers ist durch einen Öleintrag gefährdet, weshalb auf eine ölfreie Verdichtertechnik gesetzt werden muss. Dies ermöglicht auch einen wartungsärmeren Betrieb des Verdichters. Ein Austausch von Ölfilter, das Nachfüllen von Öl, sowie die Kontrolle der Ölqualität fallen weg.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 2
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 28 575.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Inmatec GaseTechnologie GmbH & Co. KG
Ort: Herrschingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Ausgangsdruck an der Anlage genügt trotz einer Reduktion des maximalen nach dem Booster um 100 bar (entspricht etwa 33 %) auf nun mehr lediglich 200 bar aus. Eine neue Abschätzung des gleichzeitigen Betriebs der Anlagen ermöglicht diese Reduktion der der CF06-3 zur Verfügung stehenden Stickstoffmenge. Somit ist die Änderung technisch notwendig, die Druckeinbuße und die damit einhergehende Einbuße der gespeicherten Menge an Stickstoff spielt nach neuen Erkenntnissen im Gesamtsystem jedoch keine Rolle.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

In mehreren Gesprächen mit Projektpartnern wurde auf die Wichtigkeit der Ölfreiheit des erzeugten Stickstoffs hingewiesen. Eine einfach Ölabtrennung mittels Zyklon ist für die notwendige Ölfreiheit nicht ausreichend. Die Langlebigkeit des dahinter geschalteten Crackers ist durch einen Öleintrag gefährdet, weshalb auf eine ölfreie Verdichtertechnik gesetzt werden muss. Dies ermöglicht auch einen wartungsärmeren Betrieb des Verdichters. Ein Austausch von Ölfilter, das Nachfüllen von Öl, sowie die Kontrolle der Ölqualität fallen weg.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 134 837.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 163 412.00 EUR