Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen inkl. Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Haus 2, Zimmer 006
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75331/75332
Fax: +49 3984-75393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen inkl. Serviceleistungen
Versorgung der städtischen Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Prenzlau mit Frühstück - als Frischverpflegung-, Mittagessen- nach dem Cook & Chill-System oder Cook & Hold-System - und Vesper - als Frischverpflegung - auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. inkl. Serviceleistungen ab 01.01.2024 in zwei Losen.
Frühstück, Mittagessen und Vesper in Kinderkrippen und Kindergärten
Kita "Geschwister Scholl" Mauerstraße 8 17291 Prenzlau, Kita "Kinderland" Georg-Dreke-Ring 57 17291 Prenzlau, Kita "Freundschaft" Paul-Gloede-Straße 1 17291 Prenzlau, Kita "Wunderland" Schulstraße 3 17291 Prenzlau/OT Dedelow
Versorgung mit Frühstück - als Frischverpflegung - , Mittagessen - nach dem Cook & Chill-System oder Cook & Hold-System - und Vesper - als Frischverpflegung für die städtischen Kinderkrippen und Kindergärten auf der Grundlage der "DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder" in der jeweils aktuellen Fassung inkl. Serviceleistungen. Der Bieter hat alle Vor- und Nachbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Frühstück, dem Mittag und der Vesper zu erledigen (z. B. Vor- und Zubereitung, Anlieferung, Portionierung, Aufbau, Ausgabe, Abbau, Abwasch, Entsorgung von Essenresten und Verpackungen). Bei der Zubereitung ist auf die Ernährungsbesonderheiten der einzelnen Altersgruppen und auf Lebensmittelunverträglichkeiten etc. zu achten. In den Kindertagesstätten steht ein Mittagessen mit freier Komponentenwahl (Alternativkomponenten) bei den Sättigungs- und Gemüsebeilagen zur Verfügung. Die Einrichtungen sind durch den Bieter - soweit nicht vorhanden - mit entsprechendem Geschirr aus kindgerechtem Porzellan und altersgerechtem Besteck auszurüsten. Der Bieter hat ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungsverfahren für die Versorgung mit Mittagessen zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang: ca. 94.368 Portionen durchschnittlich jährlich jeweils für Frühstück/Mittag/Vesper in den Kinderkrippen und in den Kindergärten. Durchschnittlich ist von 230 Verpflegungstagen/Jahr auszugehen.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es besteht die Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre (01.01.2028 bis 31.12.2029), sofern der Auftraggeber bis zum 28.02.2027 dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Option schriftlich mitteilt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kinderzahlen einer stetigen Änderung unterliegen und die Rechnungslegung anhand der bestellten Portionen erfolgt. Die Portionsgrößen ergeben sich aus den Orientierungswerten für Lebensmittelmengen u. a. entsprechend des Leitfadens zur DGE-Zertifizierung.
Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 gilt eine Preisbindung für alle Preise.
Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. Für den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts gemäß § 6 Abs. 2 BbgVergG gilt eine Lohngleitklausel als vereinbart.
Mittagessen und Vesper in den Horten, Mittagessen in den Schulen
Hort der Kita "Geschwister Scholl" (Grundschule "J. H. Pestalozzi") Winterfeldtstraße 44 17291 Prenzlau, Hort der Kita "Kinderland" (Grundschule "A. Becker") Robert-Schulz-Ring 58 17291 Prenzlau, Hort der Kita "Freundschaft" (Diesterweg-Grundschule Teil 1) Am Steintor 4 17291 Prenzlau, Hort der Kita "Freundschaft" (Diesterweg-Grundschule Teil 2) Grabowstraße 2 17291 Prenzlau, Hort der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" Berliner Straße 29 17291 Prenzlau, Grundschule "J. H. Pestalozzi" Winterfeldtstraße 44 17291 Prenzlau, Grundschule "A. Becker" Robert-Schulz-Ring 58 17291 Prenzlau, Diesterweg-Grundschule Teil 1 Am Steintor 5 17291 Prenzlau, Diesterweg-Grundschule Teil 2 Grabowstraße 2 17291 Prenzlau, Grundschule "C. F. Grabow" Berliner Straße 29 17291 Prenzlau, Oberschule "C. F. Grabow" Berliner Straße 29 17291 Prenzlau
Versorgung mit Mittagessen - nach dem Cook & Chill-System oder Cook & Hold-System - für die Horte und Schulen und Vesper - als Frischverpflegung für die Horte ab 01.01.2024 auf der Grundlage der "DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung" in der jeweils aktuellen Fassung unter Hinzuziehung der "DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder" für die Vesperversorgung inkl. Serviceleistungen. Der Bieter hat alle Vor- und Nachbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Mittag und der Vesper zu erledigen (z. B. Vor- und Zubereitung, Anlieferung, Portionierung, Aufbau, Ausgabe, Abbau, Abwasch, Entsorgung von Essenresten und Verpackungen). Bei der Zubereitung ist auf die Ernährungsbesonderheiten der einzelnen Altersgruppen und auf Lebensmittelunverträglichkeiten etc. zu achten. In den Schulen und Horten stehen für alle Altersgruppen drei Menülinien für das Mittagessen als vorbestelltes Essen zur Auswahl, einschließlich eines vegetarischen Essens und Schonkost (letzteres nur bei Bedarf). Die Einrichtungen sind durch den Bieter - soweit nicht vorhanden - mit entsprechendem Geschirr aus kindgerechtem Porzellan und altersgerechtem Besteck auszurüsten. Der Bieter hat ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungsverfahren für die Versorgung mit Mittagessen zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Umfang: ca. 90.300 Portionen durchschnittlich jährlich für Vesper und Mittag in den Horten, ca. 10.956 Portionen durchschnittlich für die Versorgung mit Mittag in den Grundschulen und ca. 228 Portionen durchschnittlich jährlich mit Mittag in den Oberschulen. Durchschnittlich ist von 230 Verpflegungstagen/Jahr in den Horten und von 190 Verpflegungstagen/Jahr für die Schulen auszugehen.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es besteht die Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre (01.01.2028 bis 31.12.2029), sofern der Auftraggeber bis zum 28.02.2027 dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Option schriftlich mitteilt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kinder- und Schülerzahlen einer stetigen Änderung unterliegen und die Rechnungslegung anhand der bestellten Portionen erfolgt. Die Portionsgrößen ergeben sich aus den Orientierungswerten für Lebensmittelmengen u. a. entsprechend des Leitfadens zur DGE-Zertifizierung.
Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 gilt eine Preisbindung für alle Preise bzgl. der eingesetzten Waren und Dienstleistungen.
Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. Für den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG gilt eine Lohngleitklausel als vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" Eigenerklärungen folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung.
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Auf gesonderte Anforderung sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug, ggf. eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, davon Umsatz im Bereich für Verpflegung
2. Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung (LV Pkt. 10 Nr. 15)
Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon für Leitung und Aufsicht
2. Erklärung zum Fachpersonal in den Produktionsküchen
3. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich Essensverpflegung (d. h. Umfang, Teilnehmerzahl, Menülinien), Angabe von drei vergleichbaren Referenzen mit Angabe von Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und öffentlichem/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
- drei Musterspeisepläne unter Beachtung der DGE-Qualitätsstandards für alle Altersgruppen (d. h. ein Speiseplan für Los 1 - für die Krippen Frühstück, Mittagessen und Vesper und für die Kindergärten Frühstück, Mittagessen und Vesper; zwei Speisepläne für Los 2 - davon einmal für die Horte für Mittagessen und Vesper und für die Grundschulen für Mittagessen und einmal für die Oberschulen für das Mittagessen) für vier aufeinanderfolgende Wochen (20 Verpflegungstage). Dabei sind die regionalen Gerichte zu kennzeichnen.
- Versorgungskonzept
- Qualitätssicherungskonzept
- Hygienekonzept
- Allergenmanagement
- Lieferantenverzeichnis
Das Personal in den am Herstellungs- und Zubereitungsprozess beteiligten Bereichen (Produktionsküchen) hat mindestens aus 70% Fachpersonal zu bestehen. Das Fachpersonal kann dabei eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen oder verfügt über Nachweise von Schulungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Der Ansprechpartner und das Servicepersonal in den Einrichtungen verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Bestandteil des Angebotes sind die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
Eigenerklärung Sonderformular Russland-Embargo
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt:
Stadt Prenzlau
Haus 2, Zimmer 100
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik Sonstiges eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes bereitgestellt.
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 05.03.2023 direkt über den Vergabemarktplatz in zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A65NQ
Postanschrift: Heirich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).