Nichtoffener Planungswettbewerb zum Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren, 67657 Kaiserslautern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/04-001
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Daennerstraße 11
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 631365-2481
Fax: +49 631365-1628
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb zum Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren, 67657 Kaiserslautern
Der Betriebshof der Stadt Kaiserslautern mit seiner Hauptverwaltung und den Sozialbereichen wurde Mitte der 70´er Jahre erbaut. Vor allem der technische Standard der Sozialbereiche und deren Flächenangebote entsprechen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Durch den Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" wird ein Gebäude mit wichtigen zentralen Funktionen für das kommunale Serviceunternehmen der Stadt Kaiserslautern geschaffen. Zugleich soll mit dem Neubau des Sozialgebäudes "Halle 8" auch ein Gebäude konzipiert werden, das die Ziele des sog. "Klimaanpassungskonzept Kaiserslautern (KLAK.)" der Stadt Kaiserslautern zukunftsweisend unterstützt. Dabei geht es insbesondere um eines der Hauptziele, nämlich die Resilienz der Gebäude unter den Bedingungen des Klimawandels zu verbessern. Mit diesem Planungswettbewerb soll die Umsetzung eines klimagerechten Gebäudes ermöglicht werden, in dem von Beginn des Planungsprozesses an konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen so angelegt sind, dass in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf gewährleistet ist.
Der Auftraggeber hat sich für die Umsetzung einer Holzkonstruktion entschieden; der Einsatz leistungsfähiger und wirtschaftlicher Hybridbauweisen, z.B. Holz-Stahl, Holz-Glas, oder Holz-Beton ist ebenso denkbar. Eine wichtige Zielsetzung des Planungswettbewerbes besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Der Auslober erwartet zukunftsweisende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzeugen.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der Preisträger.
Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Vertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1, Grundleistungen.
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
"Besondere Leistungen" in Auftragsstufe 2:
- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
- LPH 9 Objektbetreuung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Auslobungstext" sowie die Datei "Architektenvertrag" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
1. Gestalterische Qualität.
2. Funktionale Qualität der raum- und betriebsorganisatorischen Lösungen, der externen und internen Erschließungen sowie Barrierefreiheit.
3. Qualität des baulichen Energiekonzeptes.
4. Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Gebäudekonzeption.
5. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles und in Bezug auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Eine Gewichtung in der Beurteilung bleibt dem Preisgereicht vorbehalten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Kanalstraße 75
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 631341099-0
Fax: +49 631341099-69
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYKYM7F
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."