A 2022/34 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West Ersatzneubau Elisabethbrücke Brückenbau Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail:
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
A 2022/34 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West Ersatzneubau Elisabethbrücke Brückenbau
Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 - Mansfelder Straße West,
Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.05.01 Brückenbau BR 064 Elisabethbrücke
-Ersatzneubau der Elisabethbrücke,
-Abbruch Bestandsbauwerk,
-Verbauarbeiten und Baugrubensicherungen,
-Tiefgründung,
-Betonarbeiten (Ortbeton und Fertigteilbauweise),
-Stahlbauarbeiten,
-Entwässerungsanlagen,
-Metallbau- und Schlosserarbeiten Wasserbauarbeiten
- ca. 7000 m³ Aushub- und Erdbewegungsarbeiten,
nach Beprobung fachgerechte Entsorgung
- ca. 6000 m³ Baugrubenverfüllung
- 8-Stück kombinierte Fahrleitungs- und Beleuchtungsmaste
- ca. 200 m Verbauarbeiten (horizontal)
- ca. 1000 m Bohrpfahlarbeiten Ø 1,20 m
- ca. 3000 m³ Betonarbeiten
- ca. 900 m³ Betonfertigteile
- ca. 600 t Betonstahl
- ca. 680 t Stahlkonstruktion
- ca. 1800 m² Korrosionsschutzbeschichtung
- ca. 8 Stück. Kalottenlager
- ca. 33 m Übergangskonstruktion
- ca. 350 m Geländer einschl. Verankerung
- ca. 2750 m² Abdichtungsarbeiten 2-lagig einschl. Schutzschichten
- ca. 700 t Wasserbausteine
- ca. 300 m Entwässerungsleitung mit 14 Brückenabläufen
- Baustraßen, Kampfmittelüberprüfung, elektrotechnische Ausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
A 2022/34 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West Ersatzneubau Elisabethbrücke Brückenbau
Postanschrift: Berliner Straße 239
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Die Auftraggeberin weist explizit darauf hin, dass
die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu
erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können
nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben
eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das
Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu
richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an
jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei
fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen,
die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden
Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von
Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben.
Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw.
Schadensersatzansprüche zu.
m) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende
Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 124 Eigenerklärung
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
A11.1, A11.2, A11.3, A11.4 Erklärungen
A12 Versicherungsnachweis
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.