Einsammlung und Transport von Rest- und Biomüll sowie Behälteränderungsdienst im Landkreis Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: BA20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 95185-705
Fax: +49 95185-8705
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Transport von Rest- und Biomüll sowie Behälteränderungsdienst im Landkreis Bamberg
Einsammlung und Transport von Rest- und Biomüll sowie Behälteränderungsdienst im Landkreis Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 14-tägige Leerung der bereitgestellten 80-, 120-, 240-, 660- und 1.100-l-Behälter für Restmüll mit Identifikation und Übermittlung der Leerungsdaten über das Programm WasteWat-cher.NET der Firma WasteWatcher.NET GmbH. Anschließender Transport des eingesammelten Restmülls zum Müllheizkraftwerk (MHKW) Bamberg, Rheinstraße 6, 96052 Bamberg.
- 14-tägige mit dem Restmüll alternierende Leerung der bereitgestellten 120- und 240-l-Behälter für Bioabfall. Anschließender Transport des eingesammelten Bioabfalls zur Aufbereitungsanlage der Eichhorn Transport- und Entsorgungs GmbH (Rheinstraße 4b, 96052 Bamberg)
- Reinigung und Lagerung der Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen des Auftraggebers für den Behälteränderungsdienst. Durchführung des Behälteränderungsdienstes der Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden
- Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung. Mindestanforderung: Abgasnorm EURO VI
Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.