Lieferung von 6 batteriebetriebenen Niederflur-Elektrobussen mit einer Länge von ca. 12,0 m. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KU01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Ingolstädter Str. 18
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Manfred Ott
E-Mail:
Telefon: +49 9181239101
Fax: +49 9181239257
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swneumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 6 batteriebetriebenen Niederflur-Elektrobussen mit einer Länge von ca. 12,0 m.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU (SWN) beabsichtigt die Beschaffung von sechs batterieelektrischen Standard Niederflurbussen für den Depotladebetrieb. Es sind Fahrzeuge mit größtmöglichen Reichweiten anzubieten. Die anzubietenden Fahrzeuge dürfen keine fossilen Energieträger (z.B. für eine Zusatzheizung) nutzen.
Bei den anzubietenden Fahrzeugen sind die für Straßenfahrzeuge der Klasse M3 maßgebenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien insbesondere die EU Richtilinie ECE R107 in der bei der Auslieferung geltenden Fassung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Brandschutz. Die Fahrzeuge müssen, sofern nicht anders in diesem LV beschrieben, den Empfehlungen der VDV Schriften 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Busse“ und 234 „Fahrerarbeitsplatz“ entsprechen.
Die Fahrzeuge erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Zulassung zur Schülerbeförderung gemäß BOKraft.
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Im Zuge des vorgenannten Projektvorhabens sollen mit dieser Ausschreibung sechs batterieelektrische Niederflursolobusse beschafft werden. Entsprechend ist der Auftragsgegenstand des Auftragnehmers die Herstellung und Lieferung von sechs Niederflursolobussen mit vollelektrischem Antrieb gemäß der technischen Leistungsbeschreibung des Lastenhefts (Anlage Lastenheft). Neben der Lieferung der Fahrzeuge selbst, umfasst die Beschaffung ebenfalls die dauerhafte Instandhaltung der Fahrzeuge durch den Auftragnehmer in einer Servicewerkstatt in der Nähe des Betriebshofs der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU. Die Fahrzeuge müssen bis, jeweils 2 Stk. bis 31.03.2024, 30.06.2024 und 31.05.2025 an die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU ausgeliefert werden.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU beabsichtigt, die zu beschaffenden Leistungen mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oderteilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, dass er auf Grundlage der Erstangebote, ohne Verhandlungen, vergeben werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder mangels Masse
abgelehnt wurde.
Eigenerklärung, dass keine Auschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(Die Bestätigungen der Eigenerklärungen sind nach Aufforderung vorzulegen)
- Des durchschnittlichen Gesamtumsatzes in Euro der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Des durchschnittlichen Umsatzes im Tätigkeitsbereich der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Referenzen welche den Verkauf von reinen Elektrobussen der letzten drei Jahre betreffen.
- Angabe der Anzahl, der in der EU abgesetzten reinen Elektrobusse der letzten drei Jahre.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden
sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammereingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).