Technische Ausrüstung; Sanierung, Umbau und Erweiterung der KiTa und der Gemeinderäume in Kordel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenfeldstr. 12
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 651/9798135
Fax: +49 651/97985154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trier-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung; Sanierung, Umbau und Erweiterung der KiTa und der Gemeinderäume in Kordel
Planungsleistungen für die Sanierung, Umbau und die Erweiterung der Kondertagesstätte und der Gemeinderäume in Kordel, Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI.
54306 Kordel
Schulstraße 10
Sanierung:
Das Bestandsgebäude ist aufgrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 stark geschädigt worden und bedarf eine Generalsanierung. Die Bruttogrundfläche des zu sanierenden Objektes beträgt 1.150 m2, das bebaute Raumvolumen beträgt 5.152 m3.
Im Einzelnen lässt sich folgender Ist-Zustand feststellen:
I. Außenbereich/ Außenanlage und Umfeld
Hinter dem Gebäude in östlicher Richtung ist bedingt durch die starke Flutwelle das Pflaster gehoben, wodurch der Bereich wackelig und uneben ist.
Die Einfriedungen wie Zäune, Mauern und Anpflanzungen sind zerstört. Es sind Ausschwemmungen im Erdreich erkennbar.
II. Gründungssituation
Die Gründung ist weitestgehend nicht beeinträchtigt. Im Bereich des Innenhofs der Krippenkinder war die Wasserbeeinflussung am stärksten. Dort müssten die Fundamente näher untersucht werden, da damit zu rechnen ist, dass hier Unterspülungen stattgefunden haben und eventuell die Fundamente unterfangen werden müssen.
III. Bausubstanz
In dem Gebäude standen das Erdgeschoss und die Außenanlagen unter Wasser. Der Wasserpegel lag dabei bis zu einer Höhe von 1,50 m. Das Gebäude ist teilweise unterkellert, auch dieser wurde überflutet.
1. Untergeschoss
Das Gebäude hat einen Keller für den Technikbereich mit Öltanks. Laut der vorliegenden Bestandzeichnung gründet das Gebäude auf Streifenfundamenten. Der Keller besteht aus tragenden Ortbetonwänden. Die Zwischenwände sind aus Kalksandstein gemauert. Die Kellerdecke besteht aus Stahlbeton und ist von unten ge-dämmt.
2. Erdgeschoss
Die vorhandenen Wände aus Bimsmauerwerk und Holzrahmenbau sind einschließlich der Wärmedämmung komplett durchnässt. In der Konstruktion sowie den Ausbauelementen haben sich fäkalienhaltige Keime festgesetzt.
Die mobilen Trennwände und Holzverkleidungen sind ebenfalls durchnässt und haben sich verzogen.
Es hat sich zwischenzeitlich überall schwarzer Schimmelpilz gebildet.
Bei den Fensteranlagen ist feststellbar, dass in allen Profilnähten und Öffnungen das fäkalienhaltige Wasser steht. Ein Reinigen der Fensteranlagen ist in der Konstruktion und der finanziellen Machbarkeit nicht durchführbar. Aufgrund des Wasserdrucks haben sich die Leichtmetallfensteranlagen verzogen, wodurch diese im Bereich der Öffnungsflügel nicht mehr gangbar und nicht mehr winddicht sind.
Der komplette Bodenaufbau, Estrich, Wärmedämmung und die Fußbodenheizung ist durchnässt.
Der technische Ausbau, also Elektro, Heizungs- und Sanitärinstallation ist als Totalschaden einzustufen und komplett auszutau-schen.
3. Obergeschoss
Das Obergeschoss ist von der Flutwelle nicht unmittelbar betroffen gewesen. Jedoch ist eine Sanierung, soweit erforderlich, auch dort durchzuführen.
4. Dach/Decke
Das Dach wurde von der Flutwelle nicht getroffen. Es konnte keine Beschädigung an den Deckenauflagen festgestellt werden.
5. Reinigung
Durch das Eindringen des Wassers in die Konstruktion ist diese mit Fäkalkeimen belastet. Die Konstruktion müsste sorgfältig des-infiziert und gereinigt werden. Es ist möglich, dass Teile des Bimsmauerwerks aufgrund der Beschädigungen und der genannten Belastung durch Fäkalkeime ausgetauscht werden müssen.
IV. Hochwasserschutzmaßnahmen
Im Rahmen des Bestandsgebäudes sind die technisch möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen.
B. Umbau und Erweiterung
Für die Kindertagesstätte in Kordel wird der Ausbau einer 5. Gruppe erforderlich. Dieser soll auf dem Nachbargrundstück des bereits bestehenden Kitagebäudes realisiert werden. In einem ersten Schritt soll das alte Gebäude auf diesem Grundstück abgerissen werden und anschließend das Grundstück für die Bebauung hergerichtet werden. Das Bestandsgebäude und der Erweiterungsbau sollen verbunden werden und die zusätzlichen Räume sind gemeinsam mit den vorhandenen Räumen in ein einheitliches Raumkonzept zu integrieren.
Im Erweiterungsbau sollen im Erdgeschoss neben den notwendigen Räumlichkeiten für die 5. Gruppe auch die für die Gesamteinrichtung notwendigen Räume wie eine Küche mit Lagermöglichkeiten, ein entsprechender Essbereich, Schlafräume sowie weitere Nebenräume und Sanitäranlagen ihren Platz finden.
Es sind Räumlichkeiten für die Jugend und die Vereine in den Erweiterungsbau zu integrieren. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Die genaue Festlegung erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Diese gemeindeeigenen Räume sollen im Obergeschoss des Erweiterungsbaus ihre Berücksichtigung finden und müssen einen gesonderten Eingangsbereich, der von der Kita getrennt ist, erhalten. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen.
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten zu verlängern.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II.2.4) bezeichneten Leistung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage
einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche
Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das
Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss
angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften.
Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs.
2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie
2013/55/EU vom 28. Dezember 2013.
1.6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften
bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer
1.5. nachweisen.
1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben,
Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält
sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.8. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten
Nachweise vorzulegen.
1.9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die
Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien
erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art
und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe
von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00
€ jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte für Bauvorhaben der Sanierung und der Erweiterung von Schulen und/oder
Kindertagesstätten aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2011) im Bereich der
Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass
insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Erweiterung/ Sanierung eines Gebäudes im laufenden Betrieb • vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Nachweis der Erweiterung/ Sanierung im laufenden Betrieb;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen
beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.5. dieser
Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen
und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden
Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name,
Qualifikation - Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzprojekte entweder von der
Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der anbietenden Bietergemeinschaft erbracht
worden sein.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder
nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.
Dezember 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,
Angebotsbogen und die Formblätter für die Honorarangebote zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche
Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend
unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.5) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote
von Bietern, die nicht elektronisch in Textform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr.
1VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.7) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit (einschließlich der Leistungsphase 9) stellt eine
voraussichtliche Frist dar.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland