Technische Ausrüstung; Sanierung, Umbau und Erweiterung der KiTa und der Gemeinderäume in Kordel

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Postanschrift: Gartenfeldstr. 12
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 651/9798135
Fax: +49 651/97985154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trier-land.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E57729134
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E57729134
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung; Sanierung, Umbau und Erweiterung der KiTa und der Gemeinderäume in Kordel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Sanierung, Umbau und die Erweiterung der Kondertagesstätte und der Gemeinderäume in Kordel, Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEB2 Trier
Hauptort der Ausführung:

54306 Kordel

Schulstraße 10

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Sanierung:

Das Bestandsgebäude ist aufgrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 stark geschädigt worden und bedarf eine Generalsanierung. Die Bruttogrundfläche des zu sanierenden Objektes beträgt 1.150 m2, das bebaute Raumvolumen beträgt 5.152 m3.

Im Einzelnen lässt sich folgender Ist-Zustand feststellen:

I. Außenbereich/ Außenanlage und Umfeld

Hinter dem Gebäude in östlicher Richtung ist bedingt durch die starke Flutwelle das Pflaster gehoben, wodurch der Bereich wackelig und uneben ist.

Die Einfriedungen wie Zäune, Mauern und Anpflanzungen sind zerstört. Es sind Ausschwemmungen im Erdreich erkennbar.

II. Gründungssituation

Die Gründung ist weitestgehend nicht beeinträchtigt. Im Bereich des Innenhofs der Krippenkinder war die Wasserbeeinflussung am stärksten. Dort müssten die Fundamente näher untersucht werden, da damit zu rechnen ist, dass hier Unterspülungen stattgefunden haben und eventuell die Fundamente unterfangen werden müssen.

III. Bausubstanz

In dem Gebäude standen das Erdgeschoss und die Außenanlagen unter Wasser. Der Wasserpegel lag dabei bis zu einer Höhe von 1,50 m. Das Gebäude ist teilweise unterkellert, auch dieser wurde überflutet.

1. Untergeschoss

Das Gebäude hat einen Keller für den Technikbereich mit Öltanks. Laut der vorliegenden Bestandzeichnung gründet das Gebäude auf Streifenfundamenten. Der Keller besteht aus tragenden Ortbetonwänden. Die Zwischenwände sind aus Kalksandstein gemauert. Die Kellerdecke besteht aus Stahlbeton und ist von unten ge-dämmt.

2. Erdgeschoss

Die vorhandenen Wände aus Bimsmauerwerk und Holzrahmenbau sind einschließlich der Wärmedämmung komplett durchnässt. In der Konstruktion sowie den Ausbauelementen haben sich fäkalienhaltige Keime festgesetzt.

Die mobilen Trennwände und Holzverkleidungen sind ebenfalls durchnässt und haben sich verzogen.

Es hat sich zwischenzeitlich überall schwarzer Schimmelpilz gebildet.

Bei den Fensteranlagen ist feststellbar, dass in allen Profilnähten und Öffnungen das fäkalienhaltige Wasser steht. Ein Reinigen der Fensteranlagen ist in der Konstruktion und der finanziellen Machbarkeit nicht durchführbar. Aufgrund des Wasserdrucks haben sich die Leichtmetallfensteranlagen verzogen, wodurch diese im Bereich der Öffnungsflügel nicht mehr gangbar und nicht mehr winddicht sind.

Der komplette Bodenaufbau, Estrich, Wärmedämmung und die Fußbodenheizung ist durchnässt.

Der technische Ausbau, also Elektro, Heizungs- und Sanitärinstallation ist als Totalschaden einzustufen und komplett auszutau-schen.

3. Obergeschoss

Das Obergeschoss ist von der Flutwelle nicht unmittelbar betroffen gewesen. Jedoch ist eine Sanierung, soweit erforderlich, auch dort durchzuführen.

4. Dach/Decke

Das Dach wurde von der Flutwelle nicht getroffen. Es konnte keine Beschädigung an den Deckenauflagen festgestellt werden.

5. Reinigung

Durch das Eindringen des Wassers in die Konstruktion ist diese mit Fäkalkeimen belastet. Die Konstruktion müsste sorgfältig des-infiziert und gereinigt werden. Es ist möglich, dass Teile des Bimsmauerwerks aufgrund der Beschädigungen und der genannten Belastung durch Fäkalkeime ausgetauscht werden müssen.

IV. Hochwasserschutzmaßnahmen

Im Rahmen des Bestandsgebäudes sind die technisch möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen.

B. Umbau und Erweiterung

Für die Kindertagesstätte in Kordel wird der Ausbau einer 5. Gruppe erforderlich. Dieser soll auf dem Nachbargrundstück des bereits bestehenden Kitagebäudes realisiert werden. In einem ersten Schritt soll das alte Gebäude auf diesem Grundstück abgerissen werden und anschließend das Grundstück für die Bebauung hergerichtet werden. Das Bestandsgebäude und der Erweiterungsbau sollen verbunden werden und die zusätzlichen Räume sind gemeinsam mit den vorhandenen Räumen in ein einheitliches Raumkonzept zu integrieren.

Im Erweiterungsbau sollen im Erdgeschoss neben den notwendigen Räumlichkeiten für die 5. Gruppe auch die für die Gesamteinrichtung notwendigen Räume wie eine Küche mit Lagermöglichkeiten, ein entsprechender Essbereich, Schlafräume sowie weitere Nebenräume und Sanitäranlagen ihren Platz finden.

Es sind Räumlichkeiten für die Jugend und die Vereine in den Erweiterungsbau zu integrieren. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Die genaue Festlegung erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Diese gemeindeeigenen Räume sollen im Obergeschoss des Erweiterungsbaus ihre Berücksichtigung finden und müssen einen gesonderten Eingangsbereich, der von der Kita getrennt ist, erhalten. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Teamwertung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit den Vertrag bis zu einer Laufzeit von 60 Monaten zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II.2.4) bezeichneten Leistung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:

- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines

Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.

- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage

einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.

1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche

Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das

Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss

angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften.

Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.

1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und

Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

1.5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs.

2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von

Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie

2013/55/EU vom 28. Dezember 2013.

1.6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften

bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu

übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer

1.5. nachweisen.

1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben

beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben,

Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält

sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.

1.8. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten

Nachweise vorzulegen.

1.9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter

im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit

die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für

den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die

Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien

erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art

und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als

Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.

- 㤠47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel

tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung

dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe

von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00

€ jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen:

Mindestens 3 Referenzprojekte für Bauvorhaben der Sanierung und der Erweiterung von Schulen und/oder

Kindertagesstätten aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2011) im Bereich der

Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.

Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass

insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

• Erweiterung/ Sanierung eines Gebäudes im laufenden Betrieb • vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8

• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).

Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:

• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

• Bezeichnung des Referenzprojekts;

• Nachweis der Erweiterung/ Sanierung im laufenden Betrieb;

• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;

• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.

Fachkräfte:

Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen

beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.5. dieser

Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen

und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden

Angaben zu machen:

• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name,

Qualifikation - Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzprojekte entweder von der

Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der anbietenden Bietergemeinschaft erbracht

worden sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige

Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder

nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

(Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.

Dezember 2013.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 09:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link.

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.

VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,

Angebotsbogen und die Formblätter für die Honorarangebote zu verwenden.

VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))

entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche

Auskünfte werden nicht erteilt.

VI.3.4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend

unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.

VI.3.5) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.

VI.3.6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote

von Bietern, die nicht elektronisch in Textform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr.

1VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

VI.3.7) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit (einschließlich der Leistungsphase 9) stellt eine

voraussichtliche Frist dar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages

nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023

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