Beschaffung eines LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0352
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südstr. 1
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5031/101-1
Fax: +49 5031/101-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wunstorf.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift: Hildesheimer Str. 20
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: +49 511/616-0
E-Mail:
Fax: +49 511/616-34158
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wunstorf
Lieferung eines LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wunstorf
Fahrgestell
Lieferung eines Fahrgestells für ein LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr Wunstorf
Aufbau
Lieferung eines Aufbaus für ein LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr Wunstorf
Beladung
Lieferung der Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr Wunstorf
Hinsichtlich der Bewertung der eingehenden Angebote werden bei allen drei Losen die Krite-
rien "Preis" und "Liefertermin" zugrunde gelegt. Das Kriterium "Preis" wird dabei mit 80 %
und das Kriterium "Liefertermin" mit 20 % bewertet. Innerhalb der beiden Kriterien werden
Punkte vergeben, um die Angebote innerhalb der Kriterien vergleichbar zu machen.
Das Wertungsschema liegt dem Leistungsverzeichnis der Losen bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131/15-1334/1335/1336
Fax: +49 4131/15-2943
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).