Grundschule am Annatal in 15344 Strausberg - Neubau Sporthalle - Los 4 Erweiterte Rohbau- und Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 63/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381123
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule am Annatal in 15344 Strausberg - Neubau Sporthalle - Los 4 Erweiterte Rohbau- und Stahlbauarbeiten
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Einfeld-Sporthalle einschließlich Außenflächen des neuen Quartiersplatzes
Die Sporthalle wird eingeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert. Sie gliedert sich in zwei flachere Bereiche für Umkleideräume und Sportgerätelager sowie einem höheren Bereich für die Sporthalle.
Geländedaten:
Grundstücksfläche: 5.142 m2
UK Bodenplatte EG -0,47 m / 66,51 m u?. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 66,98 m u?. NHN
OK Gelände neu: -0,02 m / 66,96 m u?. NHN
höchster Grundwasserstand: Grundwasser wurde bis zur Endtiefe der Erkundung( -5,50 m / +61,41m u. HNH) nicht angetroffen
Gebäudedaten
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF(DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse:
1x EG
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
3 - Sonderbau
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Erw. Rohbauarbeiten und Stahlbauarbeiten umfasst im Wesentlichen:
- die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers
- das Aufnehmen von Oberböden und Oberbelägen im Außenbereich
- die Herstellung einer Baugrube von ca. 445 m³ und Bodenaustausch von ca. 278m³
- die Errichtung der Sporthalle als Massivbau
- das Herstellen eines Trapezblechdaches im Bereich der Sporthalle
Grundschule am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Einfeld-Sporthalle einschließlich Aussenflächen des neuen Quartiersplatzes
Die Sporthalle wird eingeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert. Sie gliedert sich in zwei flachere Bereiche für Umkleideräume und Sportgerätelager sowie einem höheren Bereich für die Sporthalle.
Geländedaten:
Grundstu?cksfläche: 5.142 m2
UK Bodenplatte EG -0,47 m / 66,51 m u?. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 66,98 m u?. NHN
OK Gelände neu: -0,02 m / 66,96 m u?. NHN
höchster Grundwasserstand: Grundwasser wurde bis zur Endtiefe der Erkundung( -5,50 m / +61,41m u. HNH) nicht angetroffen
Gebäudedaten
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF(DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse:
1x EG
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
3 - Sonderbau
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Erw. Rohbauarbeiten und Stahlbauarbeiten umfasst im Wesentlichen:
- die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers
- das Aufnehmen von Oberböden und Oberbelägen im Außenbereich
- die Herstellung einer Baugrube von ca. 445 m³ und Bodenaustausch von ca. 278m³
- die Errichtung der Sporthalle als Massivbau
- das Herstellen eines Trapezblechdaches im Bereich der Sporthalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lichtenau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6657B
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.