Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreuzmann, Gabriele
E-Mail:
Telefon: +49 3029756705
Fax: +49 3029755740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +40 33701901300
Fax: +49 33701901310
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oranienburg
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
MKA-173 zusätzlicher Transport Bettungsrückstände zur Ladestraße in Oranienburg,
Abladen, Aufladen, Entsorgen
Gemäß LV 5 Pos. 03.01.0190 sollte auf der Strecke 6030, Abschnitt Frohnau – Hohen-Neuendorf eine maschinelle Bettungsreinigung durchgeführt werden. Die Bettungsrückstände sollten von Spezialwagen (MFS) des AN auf Bahnwagen des AG versandfertig übergebunkert werden. Siehe hierzu auch in der Baubeschreibung Pkt. 0.6.1.7.5. Gemäß LV 5 Pos. 03.02.0230 und Pos. 03.03.0220 sollte der Bettungsaushub aus den Kehrgleisen Gl. 21 + 22 im Bf. Frohnauversandfertig auf Bahnwagen des AG verladen werden. Im Zuge des Bettungsaushubes in den Kehrgleisen wurde festgestellt,dass die im LV in Ansatz gebrachte Menge des Altschotters überschritten wird und folglich nicht genügend Bahnwagen des AG zur Verfügung standen. Als Lösung hat der AN eigene Bahnwagen beigestellt, den Altschotter auf diese aufgeladen, nach Oranienburg transportiert, dort abgeladen und aufhaldet. Im Zuge der Bettungsreinigung wurde ebenfalls festgestellt, dass der vom AG beigestellte Wagenraum nicht ausreichend war. Ein vertragsgemäßes Überbunkern des gesamten Materials auf Bahnwagen des AG war nicht möglich. Infolgedessen mussten ca. 600 t des Aushubs in 6 MFS-100 Wagen nach Oranienburg transportiert, abgeladen und aufgehaldet werden. Zum Abladen und Aufhalden des Materials war es notwendig, zusätzliche Ladetechnik (Radlader) einzusetzen. Aufgrund des höheren Zeitbedarfs hierfür war eine längere Vorhaltung der MFS-Wagen sowie einer Lok erforderlich. Sämtliche v.g. Mehraufwendungen sind im Vertrag nicht enthalten und somit als zusätzliche Leistungen zu betrachten.Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.