Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreuzmann, Gabriele
E-Mail:
Telefon: +49 3029756705
Fax: +49 3029755740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +40 33701901300
Fax: +49 33701901310
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oranienburg
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
MKA-147 Neuer Kabelweg zw. Andre Pican Str. und Modulgebäude Oranienburg
Im Streckenbereich 6088 ca. km 26,280 bis zum ESTW-A Oranienburg ist die Umsetzung der Entwurfsplanung nicht möglich, da durch das Parallelvorhaben "Streckenertüchtigung Rostock-Berlin" in diesem Bereich ebenfalls Kabeltrassen errichtet werden. Die geänderte Ausführungsplanung für das Planpaket 20 Kabeltiefbau erfolgte unter Beachtung des vorliegenden Planungsstandes der Entwurfsplanung von 08/2021 zur SE und den dazu geführten Abstimmungen. Die Kabelgefäße für den Komplex S1 Nord sind bei ca. km 26,426 Strecke 6088) über eine ca.640 mm breite Steigtrasse der schweren Bauart aus I-Profilen (z. B Fa. PUK ST 81-06F) an der dort vorhandenen Stützwand nach unten an den Dammfuß zu führen. Die untere Anbindung der Steigetrasse an den geplanten Kabelkanal Gr. II i F erfolgt über einen Kabelaufbauschacht Gr. V. Im Weiteren verlaufen die Kabelgefäße parallel zur Andre-Pican-Straße und queren bei ca. km 24,445 eine vorhandene Zufahrt zum Bahngelände. Im Bereich des Weges ist die Kabeltrasse mit 2x4 Rohrzügen ON 110 mit einer Überdeckung >= 1 ,20m herzustellen. Bis km 26,713 werden die Kabel am Böschungsfuß rechts des Weges im Betonkabelkanal Gr. II i.F. geführt. Über eine Gleisquerung nach bahnrechts erfolgt der Anschluss an die in der EP geplante Trassenführung entlang der Strecke 6088, Gleis 9. Hier ist die neue Kabeltrasse unter Beachtung der Bestandsgefäße zu verlegen Nicht mehr belegte Kabelkanäle sind auszubauen und zu entsorgen. Zur Heranführung der Kabeltrasse an die geplante Kabelbrücke über die Dr. Heinrich BykStraße müssen ab ca. km 26,840 bis zu vier vorhandene Betontrogtrassen gequert werden. Die Kreuzung dieser hat unterhalb mit einem Abstand von >= 30 cm in Schutzrohren zu erfolgen. Der Anschluss erfolgt jeweils über Ziehschächte Gr. V Im Baufeld sind partiell Beräumungen notwendig Es sind Schwellen, Schotter sowie Betonreste vorhanden, die zu verwerten oder zu entsorgen sind. Sämtliche v.g. Mehraufwendungen sind im Vertrag nicht enthalten und somit als zusätzliche Leistungen zu betrachten.Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.