Catering kommunale Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 78-2022-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
Fax: +49 62418536499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering kommunale Kindertagesstätten
warmer Mittagstisch für Kinder
Der Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen, 5.08 - Abteilung für kommunale Kitas, sucht einen Caterer, der derzeit 18 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Worms ab dem 01.02.2023 mit einem warmem Mittagstisch versorgt.
Unter Berücksichtigung üblicher Ausfälle (Schließzeiten der Kindertagesstätte, pandemiebedingter Ausfall, Ausweitung des KitaG) wird eine Essenbeteiligung für ca. 230 Tage (montags bis freitags) mit insgesamt aktuell maximal 282.240 Essen pro Kalenderjahr angenommen. Eine Veränderung der Anzahl der beteiligten Kindertagesstätten sowie der Essensteilnehmer/innen kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt in der Regel in der Zeit von 11.30 bis 13.00 Uhr. Die konkrete Uhrzeit erfolgt in Absprache mit der Kindertagesstätte. Eventuelle Schichten sind ebenfalls nach Absprache einzuhalten.
An Tagen, an denen Kindergruppen z.B. an ganztägigen Ausflügen teilnehmen, ist mit einer verminderten Anzahl von Essensteilnehmer/innen bzw. der Anforderung von Lunchpaketen zu rechnen. Die rechtzeitige Meldung an den Caterer obliegt der Kindertagesstätte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418