Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Erstangebote: Objektkoordination Facility Services TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 033/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltzmannstraße 10
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralabteilung 4 - Immobilien, Gebäudemanagement Garching - Sachgebiet Infrastruktur
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Erstangebote: Objektkoordination Facility Services TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektkoordination i.R.v. Facility Services für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Basierend auf dem komplexen Kerngeschäft des AG, das neben Ausbildung der Studierenden auch einen umfangreichen Bereich der High End Forschungs- und Entwicklungsarbeit umfasst, ist eine stringente Steuerung der am Campus agierenden Facility Management Dienstleister, im Weiteren "FM Dienstleister" genannt, notwendig.
Der AN nimmt u. a. die Rolle des operativen Vertreters des AG wahr. Hierbei übernimmt der AN Teile der vom AG delegierten Betreiberverantwortung. Gegenüber dem AG nimmt der AN die Rolle des ersten und zentralen Ansprechpartners für alle Fragen sowie die Rolle des übergeordneten operativen Managers bezüglich des gesamten Facility Management Betriebes an. Gegenüber den operativen FM Dienstleistern nimmt der AN eine leistungssteuernde Funktion ein, übt ihnen gegenüber gleichzeitig eine wirtschaftliche und technische Kontrollfunktion aus. Im Rahmen des Projektmanagements ist der AN zudem für strategische Aufgaben wie Flächenmanagement, als auch für kaufmännisch operative Aufgaben wie z.B. Projektsteuerung von Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergabeprozessen sowie Unterstützung beim Veranstaltungsmanagement, zuständig.
Der AN hat u.a. nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen (nicht abschließend). Der AN wird auch alle nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen erbringen, welche im Bereich der technischen und infrastrukturellen Objektverwaltung bzw. dem technischen und infrastrukturellen Property Management in Deutschland üblicherweise (oberhalb der Ebene der operativen TGM- und IGM-Dienstleister) erbracht werden:
- Dienstleistersteuerung
- Leistungscontrolling
- Budget- und Kostencontrolling
- Projektmanagement
Mit Zuschlag kommt der Vertrag zustande. Er hat einschließlich Start-up-Phase zunächst eine Laufzeit von acht Jahren.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit einmalig um acht weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Eine Ausübung der Option muss spätestens sechs Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Am Dörrenhof 13A
Ort: Preith
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK06AEN
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.