Teil-GU-Leistungen (core & shell) für den „Gebäudeteil Süd“ und für den „Haupteingang“ Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.5_VE050
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freisestraße 9/10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5315950
Fax: +49 5315951322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teil-GU-Leistungen (core & shell) für den „Gebäudeteil Süd“ und für den „Haupteingang“
Das Klinikum Braunschweig errichtet im Süden von Braunschweig eine zeitgemäße Zentralklinik. Diese Zentralklinik wird die größte kommunale Klinik Niedersachsens und eine der größten Kliniken Deutschlands sein.
Ausgeschrieben werden Leistungen für den Abbruch eines Bestandsgebäudes, die Herstellung einer Baugrube für den „Gebäudeteil Süd“ und den „Haupteingang“ inkl. der Herstellung aller Ver- und Entsorgungsanlagen sowie die Herstellung des gesamten Rohbau (Tragwerk) und der Gebäudehülle (core & shell) für den „Gebäudeteil Süd“ und den „Haupteingang“ der neuen Zentralklinik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Aufgaben des Auftragnehmers (Teil-Generalunternehmers) bestehen darin,
• das Projektgebiet, welches für die Tätigkeiten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt wird, zu übernehmen,
• das dort befindliche Bestandsgebäude (Bezeichnung: Neues Altes Bettenhaus, Gebäudecode M) inkl. der Ver- und Entsorgungsanlagen rückzubauen,
• die durch den Rückbau entstandenen Gebäudeöffnungen am benachbarten Gebäude (Bezeichnung: Funktionstrakt, Gebäudecode N) zu schließen,
• neue Ver- und Entsorgungsanlagen zu errichten,
• den Rohbau des Gebäudeteils Süd zu errichten,
• den Rohbau des Haupteingangs zu errichten,
• die Außenhülle des Gebäudeteils Süd zu errichten,
• die Außenhülle des Haupteingangs zu errichten,
• zwei Brücken zwischen dem Gebäudeteil Süd und dem Gebäudeteil Ost zu errichten,
• die Dokumentation zu erstellen und
• das Projektgebiet wieder zu übergeben.
Hierbei ist entscheidend, dass die Tätigkeiten des Auftragnehmers nur innerhalb des Projektgebietes stattfinden dürfen. Im Zeitraum in dem der Auftragnehmer über das Projektgebiet verfügt, werden keine sonstigen Auftragnehmer des Auftraggebers Bauleistungen im Projektgebiet erbringen. Der Auftragnehmer verfügt daher exklusiv über das Projektgebiet. Der „Gebäudeteil Süd“ und der „Haupteingang“ werden grundsätzlich als eigenständige Gebäude errichtet. Bauliche Verquickungen bestehen nur zwischen dem „Haupteingang“ und dem „Gebäudeteil Ost“ sowie durch die Errichtung der beiden Brücken zwischen dem „Gebäudeteil Süd“ und den „Gebäudeteil Ost“.
Die für die genannten Aufgaben erforderlichen Bauleistungen sowie die damit zwingend zusammenhängenden Planungsleistungen (Entwässerungsplanungen, Werk- und Montageplanungen etc.) sind Gegenstand der hiesigen Ausschreibung.
Die Vergabeunterlagen enthalten für verschiedene Konstellationen Preisanpassungsklauseln, die Änderungen der Vergütung als Reaktion auf externe Ereignisse ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A (=§§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
b) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der EU-Verordnung 2022/576 bestehen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Gemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt 234);
d) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht und im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam mit dem Auftragnehmer (=Bieter) im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet (Formblätter 235 und 236) ;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2 und III.1.3 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Netto-Umsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens 100 Mio. € für vergleichbare Leistungen.
Dieser Umsatz kann bei Bewerbergemeinschaften und durch eignungsleihende Nachunternehmer insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Im Fall der Eignungsleihe müssen der Bewerber und der vorgesehene Nachunternehmer im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Eigenerklärung über mindestens 5 ausgeführte Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis von Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
• Mindestens vier Referenzen für vergleichbare Bauleistungen im Hochbau mit folgenden Anforderungen:
- Gebäude mit mindestens 6 oberirdischen Stockwerken,
- einer Bruttogrundfläche von mindestens 30.000 m² und
- Realisierung im Rahmen einer (Teil-)GU-Konstruktion.
• Mindestens eine Referenz, die im Wege des Lean Construction Managements realisiert wurde, mit Darstellung der verwendeten Methodik.
Für alle Referenzen gilt:
• Die Referenzen müssen in den letzten 7 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein. Es genügt, wenn die Fertigstellung der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erfolgte; es muss nicht der gesamte Leistungsumfang in dem Zeitraum bearbeitet worden sein.
• Die Referenzen müssen sich nicht zwingend auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt beider der oben genannten Referenzanforderungen (Hochbau und Lean) einheitlich erfüllt.
• Zu allen Referenzen sind Kontaktdaten des Auftraggebers anzugeben oder Referenzbestätigungen des Auftraggebers über die auftragsgemäße Ausführung einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Phase des Teilnahmewettbewerbs sind die Angaben im Bekanntmachungstext, die bewerbungsbezogenen Angaben in den Verfahrensbedingungen sowie die bekannt gemachte Eignungsmatrix relevant. In dieser Phase nutzen die Bewerber ferner die zur Verfügung gestellten Formblätter zur Abgabe von geforderten Eigenerklärungen.
Alle übrigen Vergabeunterlagen sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens bestimmt, dienen den Bietern ab auch schon im Teilnahmewettbewerb dazu, sich über die ausgeschriebenen Leistungen und Auftragsbedingungen zu informieren.
Denjenigen Bietern, die ein bestimmungsgemäßes Angebot abgeben, werden Kosten für die Teilnahme am Verfahren gemäß den Festlegungen in den Verfahrensbedingungen erstattet.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.