Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 6 bis 9, stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Rattenkirchen_KiGa_SUB-0136026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: St.-Martin-Str. 7
Ort: Ampfing
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München - Abteilung 7.2. - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 863698-220
Fax: +49 8636982-220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 6 bis 9, stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9, für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen St.-Martin-Str. 7 84539 Ampfing
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) im Sinne von Teil 3, Abschnitt 1 HOAI - LPH 6 bis 9 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt sich um den Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte in der Klebingerstr. 7 in Rattenkirchen. Am zukünftigen Standort der Kita befindet sich bereits ein eingeschossiges Gebäude welches abgerissen werden soll.
Die Kita besteht aus einer Krippengruppe im Ostteil des Gebäudes und zwei Kindergartengruppen auf der Westseite in getrennten Gruppenbereichen mit dazugehörenden Neben-, Ruhe- und Sanitärräumen. Die Räumlichkeiten im Nordtrakt, wie Küche, Mehrzweckraum und Personalraum können gemeinschaftlich genutzt werden.
Das weitläufige erdgeschossige Bauvolumen wird überdeckt von der Interpretation des traditionellen Satteldaches, das die drei wesentlichen Bauteile (Kindergarten, Verbindungs-/ Eingangsbau, Kinderkrippe) sowohl miteinander verbindet als auch optisch trennt. Durch die ungleichförmige Dachlinie erhält die Fassade eine Bewegung und Lebendigkeit. Sie dient als Erkennungsmerkmal und Symbol für die Individualität einer Kindertagesstätte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU - weite Ausschreibung (R2.0.9.S05)
Postanschrift: Spitzwegstraße 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6L1U
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.