22FEI56997 FFM Knoten Stadion: ESTW-UZ FFPX; FFXN; FFTX inkl. ESTW-A FNI; FSP; FFGG, signaltechn. Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI56997
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI56997 FFM Knoten Stadion: ESTW-UZ FFPX; FFXN; FFTX inkl. ESTW-A FNI; FSP; FFGG, signaltechn. Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
FFM Knoten Stadion: ESTW-UZ FFPX; FFXN; FFTX inkl. ESTW-A FNI; FSP; FFGG, signaltechn. Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/Main
FFM Knoten Stadion: ESTW-UZ FFPX; FFXN; FFTX inkl. ESTW-A FNI; FSP; FFGG, signaltechn. Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ009_Mengenänderungen nach PT1-Planung SWW 1
Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Die Leistungen sind für die Umsetzung des Projektes erforderlich und damit auch, dass der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige und abnehmbare Anlage herzustellen, erbringen kann.