JG 1 - 41, 2.BA Los 320 Baureinigung Referenznummer der Bekanntmachung: B-2023-JG 1-41_2.BA-Los 320
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
JG 1 - 41, 2.BA Los 320 Baureinigung
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH wird in den Jahren 2022 bis 2024 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend sanieren. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren.
Die Leistungen des 2. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 31 - 36 und 37 - 41 mit insgesamt 107 Wohnungen nach Sanierung.
Die Sanierungsarbeiten werden in Losen ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst das Los 320 Reinigungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt Juri-Gagarin-Ring 31; 32 - 36; 37 - 40 und 41
Während der gesamten Bauzeit sind die Wohnungen der Aufgänge Juri-Gagarin-Ring 32 - 40 zum überwiegenden Teil bewohnt!
Die Aufgänge Juri-Gagarin-Ring 31 und 41 sind unbewohnt, da hier Grundrissänderungen erfolgen.
Baureinigung
JG 31/ 41
- 18 Wohnungen
- 2 Entreé
- 2 Treppenhaus
- 2 Aufzüge
- 200 m² Keller
- 1.320 m² Baugrobreinigung
- Wöchentliche Reinigung Baustellenbüro
JG32-36
- 20 Wohnungen
- 5 Entreé
- 5 Treppenhaus
- 5 Aufzüge
- 500 m² Keller
- 1.200 m² Baugrobreinigung
- Wöchentliche Reinigung Baustellenbüro
JG37-40
- 10 Wohnungen
- 4 Entreé
- 4 Treppenhaus
- 4 Aufzüge
- 400 m² Keller
- 525 m² Baugrobreinigung
- Wöchentliche Reinigung Baustellenbüro
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bzw. ein vergleichbares förmliches Dokument in amtlicher deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliedstaaten der EU mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens bzw. vergleichbares, förmliches Dokument in amtlicher, deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliederstaaten der EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagsfrist endet am 23. Mai 2023
Der beigefügte Bauvertrag wird bei Zuschlagserteilung um den Auftragnehmer ergänzt.
Die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 31 - 36 und 37 - 41 sind für Besichtigungen im Außenbereich frei zugänglich. Besichtigungen im Innenbereich sind (nach telefonischer Anmeldung) zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Terminen möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26HXM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.