Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Germersheim - Los 19 - Metallbauarbeiten (Verkleidung, Einfassung, Handläufe)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germersheim.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Germersheim - Los 19 - Metallbauarbeiten (Verkleidung, Einfassung, Handläufe)
Der Neubau der Feuerwehr Germersheim stellt äußerlich einen länglichen, kompakten Kubus dar, in dem die unterschiedlichen Nutzungen untergebracht sind. Gebäudeeckdaten: Außenabmessungen:
— ca. 95 m x 30 m x 7,6 m,
— Nutzfläche: 2 472,10 m2,
— BGF: 3 643,30 m²,
— BRI: 19 470 m³.
Fahrzeughalle und Lager sowie das Foyer im Nordosten erstrecken sich über die gesamte Gebäudehöhe, die Bereiche mit Einsatzzentrale, Atemschutzbereich und Kleiderpflege, Technik-, Sozial- und Ausbildungsräume sind L-förmig auf 2 Ebenen angeordnet.
Die tragende Konstruktion besteht bis auf die Stahlstützen im Foyer aus Stahlbeton (Wände, Stützen, Decken). Entlang der Längsfassaden und in der Gebäudemitte werden in einem Raster von 4,5 m Stützen bzw. Wände angeordnet. Auf den Stützen sind in der Querrichtung des Gebäudes Halbfertigteilträger aufgelegt. Zwischenden im Abstand von ca. 4,5 m geplanten Trägern spannt eine Flachdecke aus einachsig spannenden Halbfertigteildeckenplatten mit oberseitiger Ortbetonergänzung.
An der Hexenbrücke, 76726 Germesheim
Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Germersheim
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Los 19 - Metallbauarbeiten (Verkleidung, Einfassung, Handläufe)
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- Einfasssung Brandschutzfenster: 4-Seitige Blecheinfassung Größe 2770 x 785mm
- Brüstungsverkleidung für Podest und Treppe: ca. 31,00m
- Handlauf: 2Stück, ca. 8,00m pro Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten -Verkleid, Einfassung, Handläufe-
Ort: Edenkoben
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattformeinzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.