Errichtung Endlager Konrad - LOS 2/3 Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme und -setzung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Endlager Konrad - LOS 2/3 Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme und -setzung
Das Endlager Konrad soll 2027 in Betrieb gehen. Ziel der Inbetriebnahme ist die Nachweisführung, dass sämtliche Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen, Anlagenteile, Systeme und Komponenten des Endlagers Konrad so hergestellt worden sind und funktionieren, dass die Einlagerung von kerntechnischen Abfällen sicher und einwandfrei möglich ist. Dieser Nachweis ist notwendig um die Betriebserlaubnis zur Einlagerung durch die staatliche Aufsichtsbehörde zu erlangen.
Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BGE für diverse Inbetriebnahmetätigkeiten Unternehmen mit unterschiedlichen Personalportfolios, welche die BGE bei der Inbetriebnahme des Endlagers bis 2027 unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausschreibung in die folgenden drei Lose mit voneinander abweichenden Schwerpunkten geteilt:
Los 1 - Überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2) – geschätzter Aufgabenumfang: 32.000 Arbeitsstunden*
Los 2 - Überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2) geschätzter Aufgabenumfang: 53.000 Arbeitsstunden*
Los 3 - Überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3) – geschätzter Aufgabenumfang: 158.000 Arbeitsstunden*
*Die Stundenschätzung erfolgte durch den AG nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Randbedingungen. Mangels ausreichender Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen dieses Umfangs ist jedoch nicht auszuschließen, dass der erforderliche Stundenumfang erheblich hiervon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Die Stundenschätzung stellt deshalb nicht das größtmögliche Auftragsvolumen dar. Von dem zu vergebenden Auftrag werden alle zur Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad benötigten Personaldienstleistungen erfasst.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2)
Peine und Schachtanlage Konrad
In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von übertägigen Gebäuden und Ingenieurbauwerken gebündelt welche nahezu ausschließlich dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zugeordnet sind. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2)
Peine und Schachtanlage Konrad
Die diesem Los zugeordneten Aktivitäten zur Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage sind primär dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zuzuordnen. Zudem sind in diesem Los der Großteil aller Inbetriebnahmen von Bergwerksspezifischen Anlagen, wie beispielsweise der Bewetterung, gebündelt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3)
Peine und Schachtanlage Konrad
In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage die primär dem atomrechtlichen Kontrollbereich zuzuordnen sind, zusammengefasst. Aufgrund der Zuordnung zum atomrechtlichen Kontrollbereich der überwiegenden Anzahl der Anlagen ist hier mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand zu rechnen. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften
verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend
zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die
Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die
Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu
beachten sind.