Errichtung Endlager Konrad - LOS 2/3 Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme und -setzung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gemäß § 9a Abs. 2 Satz 2 AtG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung Endlager Konrad - LOS 2/3 Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme und -setzung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Endlager Konrad soll 2027 in Betrieb gehen. Ziel der Inbetriebnahme ist die Nachweisführung, dass sämtliche Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen, Anlagenteile, Systeme und Komponenten des Endlagers Konrad so hergestellt worden sind und funktionieren, dass die Einlagerung von kerntechnischen Abfällen sicher und einwandfrei möglich ist. Dieser Nachweis ist notwendig um die Betriebserlaubnis zur Einlagerung durch die staatliche Aufsichtsbehörde zu erlangen.

Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BGE für diverse Inbetriebnahmetätigkeiten Unternehmen mit unterschiedlichen Personalportfolios, welche die BGE bei der Inbetriebnahme des Endlagers bis 2027 unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausschreibung in die folgenden drei Lose mit voneinander abweichenden Schwerpunkten geteilt:

Los 1 - Überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2) – geschätzter Aufgabenumfang: 32.000 Arbeitsstunden*

Los 2 - Überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2) geschätzter Aufgabenumfang: 53.000 Arbeitsstunden*

Los 3 - Überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3) – geschätzter Aufgabenumfang: 158.000 Arbeitsstunden*

*Die Stundenschätzung erfolgte durch den AG nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Randbedingungen. Mangels ausreichender Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen dieses Umfangs ist jedoch nicht auszuschließen, dass der erforderliche Stundenumfang erheblich hiervon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Die Stundenschätzung stellt deshalb nicht das größtmögliche Auftragsvolumen dar. Von dem zu vergebenden Auftrag werden alle zur Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad benötigten Personaldienstleistungen erfasst.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Peine und Schachtanlage Konrad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von übertägigen Gebäuden und Ingenieurbauwerken gebündelt welche nahezu ausschließlich dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zugeordnet sind. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:

- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.

- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung:

Peine und Schachtanlage Konrad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die diesem Los zugeordneten Aktivitäten zur Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage sind primär dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zuzuordnen. Zudem sind in diesem Los der Großteil aller Inbetriebnahmen von Bergwerksspezifischen Anlagen, wie beispielsweise der Bewetterung, gebündelt.

Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:

- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.

- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE91A Peine
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Peine und Schachtanlage Konrad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage die primär dem atomrechtlichen Kontrollbereich zuzuordnen sind, zusammengefasst. Aufgrund der Zuordnung zum atomrechtlichen Kontrollbereich der überwiegenden Anzahl der Anlagen ist hier mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand zu rechnen. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:

- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.

- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 216-619673
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften

verwiesen:

— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,

— § 135 GWB Unwirksamkeit,

— § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend

zitierte § 160 GWB zu beachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97

Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist

darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag

auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §

134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die

Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die

Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu

beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2023

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