Bewerbercenter nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 23-EBNW-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Bewerbercenter nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter während des gesamten Bewerbungsprozesses, um die Zielsetzung der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Angebot soll an den Standorten Heppenheim (Los 1), Mörlenbach (Los 2) und Viernheim (Los 3) bereitgestellt werden.
Standort Heppenheim
Heppenheim
Einrichtung eines umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter während des gesamten Bewerbungsprozesses, um die Zielsetzung der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Bewerbercenter soll mit mindestens 4 PC-Arbeitsplätzen an 4 Tagen in der Woche am Standort Heppenheim (Los 1) bereitgestellt werden.
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Standort Mörlenbach
Mörlenbach
Einrichtung eines umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter während des gesamten Bewerbungsprozesses, um die Zielsetzung der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Bewerbercenter soll mit mindestens 4 PC-Arbeitsplätzen an 4 Tagen in der Woche am Standort Mörlenbach (Los 2) bereitgestellt werden.
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Standort Viernheim
Viernheim
Einrichtung eines umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter während des gesamten Bewerbungsprozesses, um die Zielsetzung der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Bewerbercenter soll mit mindestens 4 PC-Arbeitsplätzen an 4 Tagen in der Woche am Standort Viernheim (Los 3) bereitgestellt werden.
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.1, D.2, D.2.1, D.2.2 und D.2.3 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn
1. die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder dass mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
2. umfassende Erfahrung in der Kommunikation mit Sozialpartnern nachgewiesen werden kann
Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen.
Zertifizierung nach AZWV/AZAV
Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)